Utz: Musikrechte

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Hallo,

eigentlich ist dafür die GEMA zuständig, es sei denn, der Künstler wird durch diese nicht vertreten.
Ich hatte zwar vermutet, dass die GEMA sich nur um "klassiche" Wege der
Musikaufführungen und deren Vergütung kümmert, aber ein Blick auf deren
Homepage gibt dir Recht.

Das habe ich so dort nicht gefunden und würde mich auch äußerst wundern. Die GEMA vertritt die Rechte der Komponisten, Textdichter und Bearbeiter, nicht jedoch die Rechte der ausübenden Musiker.

Das heißt: Nimmst Du Stück abc des Komponisten xyz selbst auf, reicht das Entrichten von GEMA-Gebühren aus. Übernimmst Du dagegen die Aufnahme einer Band, reicht es nicht aus.

Die Rechte der ausübenden Künstler werden von der GVL vertreten, deren Website erwähnt dort aber nur allg. Vergütungssätze für Webradios - für andere Einsatzarten - wie den vom OP erwähnten - geht es mit dem Entrichten von Gebühren also wohl nicht so einfach. Im Zweifelsfall dürfte eine Anfrage bei der GVL klären, was benötigt wird.

Grüße,
Utz

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Mitglied im Ring Deutscher Mäkler