Chräcker Heller: (SHOP, ZAHLUNGSMETHODE?)

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Hallo,

andere frage: ist es rechtlich ein problem, das ganze ganz einfach
über ein formular zu nehmen. der website-kunde gibt seine daten
(wohnort, tel etc.) an, diese werden meinem kunden via mail
zugeschickt, dieser schickt dem website-kunden die rechnung
......etc.?!

keine Ahnung, das hält mich aber nicht vom schreiben ab (wie immer) ;-)): ein "rechtliches" Problem sehe ich eigentlich nur darin, das man verhindern muß, das jemand "anderes" ungefragt für jemanden bestellt. Also: Dein Kunde bekommt per e-Mail die Formulardetn, die besagen, das ich bei ihm 287 Flugzeugdüsen kaufen möchte. Bevor er die mir jetzt schickt, sollte er irgentwie lieber in Erfahrung bringen, ob ich wirklich sein Bestellformular ausgefüllt habe, oder nur jemand mit meinen Daten Schabernack anstellt.

Ansonsten sehe ich da keine rechtliche Probleme, denn auch ein "Warenkorbsystem" ist nichts anderes als ein "ich-Computer informier den Shopbesitzer per Computer erstellter Mail von einer Bestellung eines Kunden"-Systems. Also nix anderes als Dein angedachtes Simpel-Formular Prinzip.

Die Frage der "Verbindlichkeit" einer Bestelung hat eher was mit den nachträglichen Absicherungsprozeduren zu tun als mit der genutzten Versandtechnik der Bestelldaten zu Deinem Kunden, also dem Verkäufer... Auch bei einem Formular kann Dein kunde per e-Mail noch einmal um eine ausdrückliche Bestätigung der gemachten bestellung bitten. Ob das rechtlich nötig ist UND ob diese rechtliche Absicherung überhaubt nötig ist, weiß ich nicht. (Bei bestimmten Waren ist die Gefahr des Betruges unter Umständen geringer als eine Absicherungsmethode, die vielleicht eher zur Verzögerungen und Abspringen eines Käufers führen könnte.... vor allem, wenn man Vorauskasse erwartet, was ja schon einer Bestellabsicherung gleichkommt....)

Chräcker

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