hallo
Hallo,
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Ansonsten sehe ich da keine rechtliche Probleme, denn auch ein "Warenkorbsystem" ist nichts anderes als ein "ich-Computer informier den Shopbesitzer per Computer erstellter Mail von einer Bestellung eines Kunden"-Systems. Also nix anderes als Dein angedachtes Simpel-Formular Prinzip.
ok, vielen dank für die antwort!
ich hoffe die rechtssprechung ist auch so logisch, wie deine argumentation ;-)
Die Frage der "Verbindlichkeit" einer Bestelung hat eher was mit den nachträglichen Absicherungsprozeduren zu tun als mit der genutzten Versandtechnik der Bestelldaten zu Deinem Kunden, also dem Verkäufer... Auch bei einem Formular kann Dein kunde per e-Mail noch einmal um eine ausdrückliche Bestätigung der gemachten bestellung bitten. Ob das rechtlich nötig ist UND ob diese rechtliche Absicherung überhaubt nötig ist, weiß ich nicht. (Bei bestimmten Waren ist die Gefahr des Betruges unter Umständen geringer als eine Absicherungsmethode, die vielleicht eher zur Verzögerungen und Abspringen eines Käufers führen könnte.... vor allem, wenn man Vorauskasse erwartet, was ja schon einer Bestellabsicherung gleichkommt....)
mhm....mein kunde verkauft betten, matrazen, kissen....
mal schauen ;-)
Chräcker
danke!
tschüss
capior