N'Obend
Muss z.B. die Website von dem Inhaber einer Elektrohandwerksfirma oder eines Fitnesscenters ebenfalls ein Impressum nach diesem Gesetz haben?
Ja, denn
$2
bezieht sich (habs jetzt nur kurz überflogen) nicht auf das was er hintendran anbietet, sondern auf die Form der Informationsdarstellung. Also _wo_ muss ein Impressum vorhanden sein -> Webseite ist ein "Teledienst", damit ist es vorgeschrieben wenn §6 zutrifft:
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (...)"
Ich hab jetzt nicht die Defininiton von "geschäftsmäßig" im Kopf, fedenfalls trifft das auf deutlich mehr Seiten zu als man denkt.
Und es ist schnurzpiepegal ob der Inhaber ein Fitnesscenter, eine Metzgerei oder einen Klobürstenreinigungsfachgeschäfteaustatter damit bewirbt.
Tschö,
dbenzhuser
Heute in der Reihe „unser Ranking soll schöner werden“:
Gefälschte Musikinstrumente Marke Bessons