Sabine: Impressumspflicht

Hallo,
ich habe mir eben auf verschiedenen Seiten den Inhalt des Teledienstegesetz angesehen und bin mir etwas unsicher.
Muss z.B. die Website von dem Inhaber einer Elektrohandwerksfirma oder eines Fitnesscenters ebenfalls ein Impressum nach diesem Gesetz haben?
$2 sagt meiner Meinung da etwas anderes.

Grüsse Sabine

  1. hi,

    Muss z.B. die Website von dem Inhaber einer Elektrohandwerksfirma oder eines Fitnesscenters ebenfalls ein Impressum nach diesem Gesetz haben?

    kommt drauf an - wenn er sich da nur privat vorstellt und dabei angibt, der inhaber von pommesbude xy zu sein, vielleicht nicht ...

    $2 sagt meiner Meinung da etwas anderes.

    das archiv hier hat zum them impressum auch schon 'ne ganze menge zu sagen - hast du das auch mal befragt?

    gruß,
    wahsaga

    --
    "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
    1. das archiv hier hat zum them impressum auch schon 'ne ganze menge zu sagen - hast du das auch mal befragt?

      Ja.
      U.a. finde ich dort, dass nur derjendige, der geschäftsmäßig Teledienste anbietet, betroffen ist. Und Teledienste sind z.B.:
          * Onlineshops,
          * Diskussionsforen und Mailinglisten,
          * Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten),
          * Onlinespiele,
          * Navigationshilfen, Suchmaschinen,

      Wenn aber ein Inhaber einer Handwerksfirma, Fitness-Center,... seine Firma vorstellt und was diese Firma bietet dann scheint mir das doch etwas anderes zu sein, oder?

      Grüsse Sabine

      1. Wenn aber ein Inhaber einer Handwerksfirma, Fitness-Center,... seine Firma vorstellt und was diese Firma bietet dann scheint mir das doch etwas anderes zu sein, oder?

        Es gibt ja noch den MDStV.
        Da fällt dann Deine Firma drunter, und die Anforderungen sind die selben.

        TomIRL

      2. Hallo Sabine.

        U.a. finde ich dort, dass nur derjendige, der geschäftsmäßig Teledienste anbietet, betroffen ist. Und Teledienste sind z.B.:

        Das wichtigste ist die unwichtige Abkürzung "z.B.". Der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) wurde dir ja bereits genannt.

        Wenn aber ein Inhaber einer Handwerksfirma, Fitness-Center,... seine Firma vorstellt und was diese Firma bietet dann scheint mir das doch etwas anderes zu sein, oder?

        Da komme ich dir mal mit den drei W: Wer tut was warum. In deinem Fall kommt es ganz entscheidend auf das Warum an, nämlich um Geld zu verdienen, und sei es nur, durch den Internetauftritt interessierte Kunden anzulocken, dazu müssen noch nicht mal online Geschäfte abgeschlossen werden. Somit ist die Seite des Handwerkers geschäftsmäßig und ihn trifft die Pflicht zur Anbieterkennung nach § 10 MDStV oder nach § 6 TDG, je nachdem, ob er einen Teledienst oder einen Mediendienst anbietet. Für weitere Informationen siehe Feature-Artikel zur Anbieterkennung.

        Freundschaft!
        Siechfred

        --
        Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
  2. N'Obend

    Muss z.B. die Website von dem Inhaber einer Elektrohandwerksfirma oder eines Fitnesscenters ebenfalls ein Impressum nach diesem Gesetz haben?

    Ja, denn

    $2

    bezieht sich (habs jetzt nur kurz überflogen) nicht auf das was er hintendran anbietet, sondern auf die Form der Informationsdarstellung. Also _wo_ muss ein Impressum vorhanden sein -> Webseite ist ein "Teledienst", damit ist es vorgeschrieben wenn §6 zutrifft:

    "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (...)"

    Ich hab jetzt nicht die Defininiton von "geschäftsmäßig" im Kopf, fedenfalls trifft das auf deutlich mehr Seiten zu als man denkt.
    Und es ist schnurzpiepegal ob der Inhaber ein Fitnesscenter, eine Metzgerei oder einen Klobürstenreinigungsfachgeschäfteaustatter damit bewirbt.

    Tschö,
    dbenzhuser

    --
    Heute in der Reihe „unser Ranking soll schöner werden“:
    Gefälschte Musikinstrumente Marke Bessons
  3. Hallo,

    abgesehen vom sicherlich akademischem Interesse an dieser Fragestellung: setz die Daten doch einfach rein. Bei einem Elektrohändler oder einer Fitneßbude erwarte ich als potentieller Kunde eh die Angaben des Besitzernamens, eine Telefonnummer, eine reale Adresse  etc. Ich selber könnte auf die Umsatzsteuernummer noch verzichten, aber die ist ja nun auch kein so schützenswertes Geheimnis....

    Chräcker

    --
    Erinnerungen?
    zu:]