Hi,
Aber denke daran dass du jetzt für deine Vergehen endlich bestraft werden kannst ;)
Das geht bereits ab 14.
Aber immer noch mit Jugendstrafrecht. :-P
Nicht notwendigerweise - Jugendstrafrecht kann meines Wissens zwar bis zum Alter von 21 Jahren angewendet werden, Normalfall sollte aber ab einem Alter von 18 Jahren das Erwachsenenstrafrecht sein.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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