Hi,
Vorab, ich habe im Archiv recherchiert, so richtig schlau geworden bin ich nicht, weil die entsprechenden Threads in zum Teil absurde Diskussionen und Annahmen abglitten die selbst ein absolut juristischer Laie als Unfug erkannt hätte.
Blöderweise ist das dann hin und wieder gerade kein Unfug und dann auch immer genau die Stelle, wo ich mir das erste Aspirin werfe ;-\
Mal angenommen ich enwickle ein kleines CMS für einen _gemeinnützigen_ Verein.
Ich selbst bin gewerblich tätig und bekomme für diese Leistung eine marktgerechte Vergütung.
Ich bin bereit das CMS in Abstimmung mit dem Kunden unter die GPL zu stellen.
Ich gehe jetzt einmal davon aus, das Du das auch getan hast. Alle weiteren Aussagen von mir also unter der Voraussetzung und das es ebenfalls keine juristische Beratung ist.
Wie ist nach Euer Meinung die rechtliche Lage?
Sieht gut aus, d.h.: sie ist recht genau bestimmbar.
Benötige ich eine MySQL Lizenz?
Ja, aber Du nimmst in diesem Falle die GPL. Die kommerzielle Lizenz ist nicht nötig.
Benötigt der Kunde eine Lizenz?
Siehe oben: nur die GPL, nicht die kommerzielle von MySQL.
Wie muß ich die Software zur Verfügung stellen?
Auf Anforderung muß der Quellcode erhältlich sein.
Der Quellcode muß auch von Menschen lesbar sein, Obfuscating ist nicht erlaubt. "Lesbar" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ;-\
Was wäre wenn der Verein nicht Verein sondern eine kommerzielle Firma wäre?
Völlig egal. Die GPL macht da rein gar keinen Unterschied.
Was wäre wenn ich nur eine Spendenquittung für meine Leistung bekommen würde?
Auch hier: das wäre völlig egal.
so short
Christoph Zurnieden