TomIRL: GPL Was ist zu beachten bei MySQL

Hallo,
Vorab, ich habe im Archiv recherchiert, so richtig schlau geworden bin ich nicht, weil die entsprechenden Threads in zum Teil absurde Diskussionen und Annahmen abglitten die selbst ein absolut juristischer Laie als Unfug erkannt hätte.
Und, nein, ich erwarte keine rechtlich verbindlichen Auskünfte, da frage ich meinen Anwalt.
Was will ich dann überhaupt wissen?
Ich möchte auf die moralisch sichere Seite kommen und eure Auslegung des Themas erfahren und mir deshalb Eure Meinung (nicht Eure Auslegung der Rechtslage) anhören

Mal angenommen ich enwickle ein kleines CMS für einen _gemeinnützigen_ Verein.
Ich selbst bin gewerblich tätig und bekomme für diese Leistung eine marktgerechte Vergütung.
Ich bin bereit das CMS in Abstimmung mit dem Kunden unter die GPL zu stellen.
Wie ist nach Euer Meinung die rechtliche Lage?
Benötige ich eine MySQL Lizenz?
Benötigt der Kunde eine Lizenz?
Wie muß ich die Software zur Verfügung stellen?
Was wäre wenn der Verein nicht Verein sondern eine kommerzielle Firma wäre?
Was wäre wenn ich nur eine Spendenquittung für meine Leistung bekommen würde?

Vielen Dank für Eure Antworten

TomIRL

P.S. Aus den Lizenzbestimmungen (20 seiten!) vonm Mysql bin ich auch nicht schlau geworden.

  1. Hallo,

    da Du fuer den Verein entwickelst, musst Du dem Verein auf Nachfrage den Quellcode zur Verfuegung stellen (so Deine Software unter der GPL steht, was sein kann oder auch nicht - wenn Du GPL Software verwendest, dann ja). Falls Du eine Skriptsprache benutzt, wirst Du das vermutlich sowieso tun.

    Gibt der Verein die Software weiter, dann muss er auf Nachfrage den Code zur Verfuegung stellen - was hier aber wohl flachfaellt.

    Finanzielle Dinge (Du wirst bezahlt, der Verein ist gemeinnuetzig, ...) spielen keine Rolle. Allerdings darf der Verein diese Software weitergeben, ohne dass Du das verhindern kannst.

    Gruss
    Thomas

  2. Hi,

    Vorab, ich habe im Archiv recherchiert, so richtig schlau geworden bin ich nicht, weil die entsprechenden Threads in zum Teil absurde Diskussionen und Annahmen abglitten die selbst ein absolut juristischer Laie als Unfug erkannt hätte.

    Blöderweise ist das dann hin und wieder gerade kein Unfug und dann auch immer genau die Stelle, wo ich mir das erste Aspirin werfe ;-\

    Mal angenommen ich enwickle ein kleines CMS für einen _gemeinnützigen_ Verein.
    Ich selbst bin gewerblich tätig und bekomme für diese Leistung eine marktgerechte Vergütung.
    Ich bin bereit das CMS in Abstimmung mit dem Kunden unter die GPL zu stellen.

    Ich gehe jetzt einmal davon aus, das Du das auch getan hast. Alle weiteren Aussagen von mir also unter der Voraussetzung und das es ebenfalls keine juristische Beratung ist.

    Wie ist nach Euer Meinung die rechtliche Lage?

    Sieht gut aus, d.h.: sie ist recht genau bestimmbar.

    Benötige ich eine MySQL Lizenz?

    Ja, aber Du nimmst in diesem Falle die GPL. Die kommerzielle Lizenz ist nicht nötig.

    Benötigt der Kunde eine Lizenz?

    Siehe oben: nur die GPL, nicht die kommerzielle von MySQL.

    Wie muß ich die Software zur Verfügung stellen?

    Auf Anforderung muß der Quellcode erhältlich sein.
    Der Quellcode muß auch von Menschen lesbar sein, Obfuscating ist nicht erlaubt. "Lesbar" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ;-\

    Was wäre wenn der Verein nicht Verein sondern eine kommerzielle Firma wäre?

    Völlig egal. Die GPL macht da rein gar keinen Unterschied.

    Was wäre wenn ich nur eine Spendenquittung für meine Leistung bekommen würde?

    Auch hier: das wäre völlig egal.

    so short

    Christoph Zurnieden

    1. Benötigt der Kunde eine Lizenz?

      Siehe oben: nur die GPL, nicht die kommerzielle von MySQL.

      Wie muß ich die Software zur Verfügung stellen?

      Auf Anforderung muß der Quellcode erhältlich sein.
      Der Quellcode muß auch von Menschen lesbar sein, Obfuscating ist nicht erlaubt. "Lesbar" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ;-\

      Auf Anforderung heißt, ich habe den Quellcode bei mir und wenn Ihn jemand haben will, dann soll er sich bei mir melden?
      Hier gabs mal ne Aussage, dass der Quellcode Online verfügbar sein muß.
      Ansonste wäre ich dafür das ganze Lizenzsystem ein bischen zu vereinfachen.

      Sieht ja kein Mensch wirklich durch.

      TomIRL

      1. Hi,

        Wie muß ich die Software zur Verfügung stellen?

        Auf Anforderung muß der Quellcode erhältlich sein.
        Der Quellcode muß auch von Menschen lesbar sein, Obfuscating ist nicht erlaubt. "Lesbar" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ;-\

        Auf Anforderung heißt, ich habe den Quellcode bei mir und wenn Ihn jemand haben will, dann soll er sich bei mir melden?

        Ja, das reicht theoretisch.

        Hier gabs mal ne Aussage, dass der Quellcode Online verfügbar sein muß.

        Nein, er _muß_ natürlich nicht online verfügbar sein, das ist lediglich die praktischste Lösung.

        Ansonste wäre ich dafür das ganze Lizenzsystem ein bischen zu vereinfachen.

        Nein, eine Größe paßt _nicht_ jedem ;-)

        Sieht ja kein Mensch wirklich durch.

        Nun, da kann ich Dir nur beipflichten *sigh*

        so "halb zwei schon wieder? Au, Mann!" short

        Christoph Zurnieden