Hallo CK, hallo Peetchen,
Befugt ist der Datenschutzbeauftragte des Landes und vielleicht noch das Gewerbeaufsichtsamt
IMHO regeln die Kompetenzen von Datenschutzbeauftragtem und Gewerbeaufsicht die jeweiligen Landesgesetze. Allerdings dürfte es in den meisten Fällen so sein, dass die GAÄ die Einhaltung gewerberechtlicher Dinge überwachen, der DB die Wahrung des Datenschutzes. Auf die Schnelle gefunden Sächsische Verordnung über die Zuständigkeiten von Gewerbeaufsichtsämtern, unter III. bzw. Allgemeines zur Kompetenzverteilung.
Freundschaft!
Siechfred
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Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
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