Christoph Zurnieden: GNU GPL: kann ich verlangen, dass Link zu meiner HP bleibt?

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Hi,

Da ich kein Anwalt bin und sowieso und überhaupt: folgendes ist keine verbindliche Rechtsberatung.

Wenn ich ein Script unter der GNU General Public License anbiete, kann ich dann verlangen, dass darin ein Link zu meiner Homepage bleibt?

Verlangen wahrscheinlich nicht (Gehört ja nicht zu Deinem Namen und ist auch sehr flüchtig), aber einer derartigen Bitte wird in der Regel entsprochen.

Eigentlich darf man nach der GPL ja beliebige Veränderungen vornehmen. Widerspräche es der GPL also, wenn ich sage, dass etwas unverändert bleiben muss?

Ja. Bis auf Deinen Namen und der Lizenz. Alles andere kann unter Einhaltung einiger Regeln beliebig geändert werden.

Ich hoffe, es weiß da jemand von Euch geneueres, ich tue mich da manchmal schwer mit der rechtlichen Logik.

Ach, gibt es eine? >;->

Aber für genau solche Fragen gibt es die FSF http://www.fsfeurope.org/ die sind da gerne behilflich. Dauert ein paar Tage, aber ignoriert wird Deine Anfrage nicht.

so short

Christoph Zurnieden