Marc Reichelt: Video aufnehmen und online stellen legal?

Hi an alle!

Demnächst kommt eine Sendung, die ich aufnehmen werde, weil sie mich brennend interessiert.
Die Sendung läuft auf einem privaten Sender und ist daher frei für jeden verfügbar, der selbst einen Fernseher und/oder TV-Tunerkarte hat.
Und soweit ich weiß sind die privaten Sendungen sogar von der GEZ ausgenommen - also müsste ich auch rein theoretisch das Recht haben, das Video zu digitalisieren und (nicht auf einem Server übrigens) für jeden frei verfügbar online zu stellen?
Ich betreibe damit ja weder Raubkopie noch filme ich einen aktuelle Kinofilm ab, denn die Sendung kommt ja ganz offiziell für jeden im TV.
Mich würde einfach interessieren ob ich das machen darf.
Und ob es irgendwelche Bedingungen gibt (eventuell Werbung drinlassen etc.).

Bitte antwortet schnell, die Sendung läuft in wenigen Tagen...

Vielen Dank im Voraus!

Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

--
Linux is like a wigwam - no windows, no gates and an Apache inside!
SELFCode: ss:| zu:) ls:< fo:# de:> va:} ch:? sh:) n4:( rl:? br:^ js:( ie:% fl:( mo:)
http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
  1. Hallo.

    Mich würde einfach interessieren ob ich das machen darf.

    Der freie Empfang im Fernsehen überträgt dir ja nicht die nötigen Rechte, diese Sendung selbst zu veröffentlichen. Und spätestens bei einer Wiederholung der Sendung stünde deine Kopie im Wettbewerb zum Original, womit nicht nur dem Urheber ein Schaden entstünde, sondern auch dem Lizenznehmer. Und der hat sich vielleicht die Exklusivlizenz gesichert und beschwert sich dann beim Urheber, wie der dir denn eine weitere Lizenz hat erteilen können ... Also: Finger weg.
    MfG, at

    1. Hi!

      Hallo.

      Mich würde einfach interessieren ob ich das machen darf.

      Der freie Empfang im Fernsehen überträgt dir ja nicht die nötigen Rechte, diese Sendung selbst zu veröffentlichen.

      Aber immerhin habe ich das Recht das Video zum privaten Gebrauch aufzunehmen.
      Das ist heute doch immerhin schon etwas... :-(

      Und spätestens bei einer Wiederholung der Sendung stünde deine Kopie im Wettbewerb zum Original, womit nicht nur dem Urheber ein Schaden entstünde, sondern auch dem Lizenznehmer. Und der hat sich vielleicht die Exklusivlizenz gesichert und beschwert sich dann beim Urheber, wie der dir denn eine weitere Lizenz hat erteilen können ... Also: Finger weg.

      Oh Mann du hast ja recht.
      Natürlich stehe ich dann damit in Konkurrenz mit denen, aber ich habe ja z.B. folgende Punkte zu sagen:
      1. Die Wiederholung findet meistens zu ungünstigen Zeiten statt und sind meistens eh nur Platzfüller. Und wenn es Wiederholungen gibt dann ist das meistens für die Leute auch eine weitere Möglichkeit das Video aufzunehmen.
      2. Die Wiederholung findet eigentlich immer kurz danach (so nach einem halben oder einem Tag nach der offiziellen Sendezeit) statt. Ich selbst habe nicht die technische Möglichkeit (und Lust), die Videos in so kurzer Zeit zu digitalisieren und online zu stellen.
      Also stelle ich logischerweise auch keine Konkurrenz dar!

      MfG, at

      cu

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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      1. Hallo.

        Also stelle ich logischerweise auch keine Konkurrenz dar!

        Du hast Recht. Die Sender im Ganzen werden dich nicht als Konkurrenz auffassen; deren Rechtsabteilungen werden diese Sichtweise aber vermutlich nicht teilen.
        MfG, at

  2. Hallo Marc!

    Demnächst kommt eine Sendung, die ich aufnehmen werde, weil sie mich brennend interessiert.
    Die Sendung läuft auf einem privaten Sender und ist daher frei für jeden verfügbar, der selbst einen Fernseher und/oder TV-Tunerkarte hat.

    Also in Österreich ist zB das Aufnehmen von Sendungen auf Video nur für den privaten Gebrauch gestattet. Ist das in Deutschland anders?
    Wenn ein Fernsehapparat in einem Gasthaus steht (beliebt für Sportveranstaltungen), dann muß der Wirt dafür irgendwelche Gebühren zahlen (mehr als die üblichen). Ist das in Deutschland anders?

    Und soweit ich weiß sind die privaten Sendungen sogar von der GEZ ausgenommen - also müsste ich auch rein theoretisch das Recht haben, das Video zu digitalisieren und (nicht auf einem Server übrigens) für jeden frei verfügbar online zu stellen?

    Nicht auf einem Server?

    Mich würde einfach interessieren ob ich das machen darf.

    Ich kann mir das nicht vorstellen. Es gibt den Fall eines österr. Politikers, von dem eine zweifelhafte Rede von einem Privatmann geheim auf Video aufgenommen wurde. Das Video hat er der ARD und dem ORF (Österr. Rundfunk) zur Verfügung gestellt, kostenlos. Seit dem streiten die beiden Anstalten (gutes Wort) wem das Video gehört.

    Und ob es irgendwelche Bedingungen gibt (eventuell Werbung drinlassen etc.).

    Ich denke mir, daß Du beim Produzenten anfragen solltest, vielleicht wirst Du ja aufgrund des Vor- oder Nachspannes schlauer.

    Bitte antwortet schnell, die Sendung läuft in wenigen Tagen...

    Was das wohl ist?!

    Beste Grüße
    Viennamade

    1. Hi!

      Also im Grunde scheint es keine legale Möglichkeit zu geben, Videos aufzunehmen und ins Netz zu stellen.
      Schade eigentlich, dann werde ich wohl das Video nur für mich aufnehmen (und für alle privat eingeladenen Gäste natürlich).
      Zumindest das darf ich wenigstens noch.

      Ich finde man sollte wirklich mit der Ausstrahlung eines Filmes das Recht dazu bekommen, es aufzunehmen und zu veröffentlichen.
      Auf diese Art wäre auch eine gigantische legale Videodatenbank möglich, stellt euch das mal vor:
      Alle Videos die im Fernsehen je liefen, LEGAL getauscht in einem gigantischen Datennetz.

      Wenigstens die Gedanken sind noch frei.

      Also irgendwie sehe ich da komischerweise Verbindungen zu den Softwarepatenten...

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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      1. Hallo.

        Also im Grunde scheint es keine legale Möglichkeit zu geben, Videos aufzunehmen und ins Netz zu stellen.

        Doch, du musst nur die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen.

        Also irgendwie sehe ich da komischerweise Verbindungen zu den Softwarepatenten...

        Du siehst Gespenster.
        MfG, at

        1. N'Obend

          Also irgendwie sehe ich da komischerweise Verbindungen zu den Softwarepatenten...
          Du siehst Gespenster.

          Jup, das Urheberrecht hat zwar auch seine Macken, hat aber im Gegensatz zu Trivial- und Softwarepatenten absolut seine Existenzberechtigung.

          Man stelle sich vor, an allems das man veröffentlicht hat verliert man sein Urheberrecht -> Adieu du Inhalt unserer Webseiten!

          Tschö,
          dbenzhuser

  3. N'Obend

    Mich würde einfach interessieren ob ich das machen darf.

    Definitiv nein.

    Für dich selbst aufnehmen ist kein Problem.
    Öffentlich zur Verfügung stellen kannst du aber vergessen (es sei denn der Rechteinhaber gibt dir die Erlaubnis).

    Das hat mit "kann eh jeder aufnehmen" und "ich bin sowieso keine Konkurenz" nichts zu tun.
    Und wenn du nachts irgendeine 0190-Werbung aufnimmst, solange du keine Rechte daran hast ist Veröffentlichen verboten.

    Ich mache an dieser Stelle mal ein größeres "Quoting":

    ###########################

    UhrG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

    1.  zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,

    2.  zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

    3.  zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

    4.  zum sonstigen eigenen Gebrauch,

    a)  wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

    b)  wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

    Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

    1.  die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder

    2.  eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder

    3.  das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

    Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

    (...)

    (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

    (7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

    ###########################

    Man beachte z.B. den ersten Satz von (6).

    Fazit:
    Aufnehmen und mit ein paar Kumpels anschauen ist ok. *
    Aufnehmen und einem Kumpel eine Kopie ziehen ist ok. (Stichwort Privatkopie)

    Veröffentlichen ist nicht ok.
    Von einer Raupkopie gibt es natürlich auch keine legalen Privatkopien mehr.

    * Keine öffentliche Aufführung! Aus UhrG §15 Satz 3 kann man ableiten, dass (Der Wandtke/Bullinger: Praxiskommentar zum Urheberrecht, C.H. Beck) "ausreichend (...) ist es, wenn eine gemeinsame private Sphäre entsteht."

    Tschö,
    dbenzhuser

    1. Hi!

      Danke für die Information, die hat mir wirklich gut weitergeholfen.
      Wie gesagt wenn ich es nicht darf dann mache ich es halt nicht - so einfach ist das.
      Mittlerweile kann ich das Ganze auch denke ich gut verstehen, ich habe mal darüber nachgedacht wie es bei unserem Abivideo war das ein Freund und ich geschnitten haben - da steckte total viel Arbeit drin.
      Ich meine das Video wird zwar nicht im Fernsehen ausgestrahlt, aber ich würde mich auch darüber aufregen wenn es einfach jemand ohne unsere Erlaubnis kopieren und ins Netz stellen würde.

      cu

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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      http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      1. Hi Marc,

        dir ist insgesamt gesehen aber schon bewusst, dass die augestrahlten Sendungen von den Sendern bezahlt werden und somit zwar für die Öffentlichkeit sind, aber genau dieser Umstand mit sehr hohen Beträgen an den Urheber bezahlt wird.

        Wenn Du das Ganze jetzt ins Netz stellst, hat der Sender umsonst gezahlt, denn auch die Leute, die diesen Sender nicht sehen (inklusive dessen Werbung etc.) trotzdem die Informationen bekommen.
        Die Einschaltquoten werden dadurch auch manipuliert.

        ciao
        romy

  4. Tachchen!

    Heute Abend läuft im Radio eine Sendung über das neue Robbie W.-Album
    und es werden sicher auch einige der neuen Songs gespielt, die mich
    brennend interessieren.

    Das Radioprogramm ist für jeden frei empfänglich und es ist auch kein
    staatlicher Sender. Wenn ich jetzt die aufgenommenen Songs digitaliesieren
    verbreiten und möchte, ohne dafür Geld zu nehmen, müsste das doch o.k.
    sein, denn die Sendung kommt ja für jeden ganz offiziell im Radio.

    Warum stutzt du hier und bei deiner Sendung nicht? ;-)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
  5. Hi,

    Hier eine reine Information. Will dich nicht auffordern etwas illegales zu tun:

    http://www.freenetproject.org

    Wenn du es im Freenet zur Verfügung stellst, dann liegt es auf tausenden Rechnern verteilt.