Hi,
Das ist, als wolle man mit einem Jet durch eine Spielstraße fliegen und trotzdem die StVO beachten.
Wo ist dabei das Problem?
(4a) Verkehrsberuhigte Bereiche
[...]
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
http://www.dvr.de/dvrseite.aspx?section=492&sub=2&id=141&mode=70 - etwas scrollen, ist leider nichts ankerfähiges in der Nähe.
Du darfst den Jet nur nicht außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen parken.
Ein fliegender Jet ist kein Fahrzeug, also können die Punkte 2 und 3 nicht greifen.
cu,
Andreas
MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
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