Hi
Das mit der Gewährleistung und Grantie versteh ich jetzt nicht. Das ist doch Sache des Vertrages zwischen den beiden Geschäftspartnern. Es handelt sich hier doch wohl nicht um einen provaten Endverbraucher?
Geht aus dem "Angebot" nicht hervor, man muß also von allem ausgehen und das wäre die teuerste Variante.
Das problem stellt sich für mich gerade, ich "verschenke" gerade die früchte eines hobbyprojektes für trinkgeld, möchte aber dafür kein jahrelanges gewährleistungsrisiko eingehen.
Kann ich das vertraglich verbindlich ausschließen? Z.B in dem ich eine Abnahme nach Pflichtenheft vereinbare?
tschau
rolf