Hello,
Das mit der Gewährleistung und Grantie versteh ich jetzt nicht. Das ist doch Sache des Vertrages zwischen den beiden Geschäftspartnern. Es handelt sich hier doch wohl nicht um einen provaten Endverbraucher?
Geht aus dem "Angebot" nicht hervor, man muß also von allem ausgehen und das wäre die teuerste Variante.
Das problem stellt sich für mich gerade, ich "verschenke" gerade die früchte eines hobbyprojektes für trinkgeld, möchte aber dafür kein jahrelanges gewährleistungsrisiko eingehen.
Kann ich das vertraglich verbindlich ausschließen? Z.B in dem ich eine Abnahme nach Pflichtenheft vereinbare?
Das ist ganauso ein Unfug wie mit der Gewähleistung auf eien Programm für eine Firma oder einen gewerblichen Anwender. Es handelt sich in beiden Fällen nicht um Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs und da gelten ganz andere Regelungen. Zwischen geschäftsleuten sowieso. Allerdings sollte man sich als Anbeiter schon noch prüfen, ob es nur mit einem "Kannkaufmann" zu tun hat, denn das hat Auswirkungen auf die Verjährung von Forderungen.
Die Einforderung der aktuellen Gewerbeanmeldung sollte aber genügen, um klarzustellen, dass man nicht gewillt ist, das Geschäft mit einer Privatperson abzuwickeln.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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