Hi Tom
Kann ich das vertraglich verbindlich ausschließen? Z.B in dem ich eine Abnahme nach Pflichtenheft vereinbare?
Das ist ganauso ein Unfug wie mit der Gewähleistung auf eien Programm für eine Firma oder einen gewerblichen Anwender. Es handelt sich in beiden Fällen nicht um Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs und da gelten ganz andere Regelungen. Zwischen geschäftsleuten sowieso.
verstehe ich dich richtig, bindend ist was im vertrag steht, es gibt keine darüberstehende regelungen die hier greifen...
Allerdings sollte man sich als Anbeiter schon noch prüfen, ob es nur mit einem "Kannkaufmann" zu tun hat, denn das hat Auswirkungen auf die Verjährung von Forderungen.
wie bitte ? :)
Die Einforderung der aktuellen Gewerbeanmeldung sollte aber genügen, um klarzustellen, dass man nicht gewillt ist, das Geschäft mit einer Privatperson abzuwickeln.
du meinst der "Kunde" kann von mir die gewerbeanmeldung verlangen?
Gruß
rolf