Hello,
verstehe ich dich richtig, bindend ist was im vertrag steht, es gibt keine darüberstehende regelungen die hier greifen...
Es gelten BGB und HGB, aber keine Verbaucherschutzbestimmungen (die auch teilweise BGB sind)
Die Einforderung der aktuellen Gewerbeanmeldung sollte aber genügen, um klarzustellen, dass man nicht gewillt ist, das Geschäft mit einer Privatperson abzuwickeln.
du meinst der "Kunde" kann von mir die gewerbeanmeldung verlangen?
Der Kunde kann von Dir verlangen, was er will und Du von ihm auch. Und wenn Ihr Euch da nicht einig werdet, kommt eben kein Vertrag zustande. Ich meinte eben aber, dass Du vom Kunden seinen Gewerbenachweis verlangst, damit klar ist, dass es sich um ein Geschäft zwischen Geschäftsleuten handelt.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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