Siechfred: Bruttolohn-Berechnung

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Hallo Tom.

Wie ist denn eigentlich die amtliche Regelung für selbstständige Nebentätigkeiten.

Es gibt keine, die Frage ist, was der Arbeitgeber duldet. IIRC gilt in Thüringen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst die Grenze von maximal 10 Stunden pro Monat.

Bis zu welchem Betrag oder welcher Stundenzahl (Was sicher gaaanz schwer zu ermitteln geht) darf sie denn auch noch selbstständig sein nebenbei?

Soviel sie will und der Arbeitgeber duldet. Ansonsten gibt es noch die "Übungsleiterpauschale" von 1.848 EUR und den Härteausgleich von 410 EUR (falls du das meintest).

Freundschaft!
Siechfred

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