Andreas: Stellenangebot

Hallo,

für unseren Shop www.hundeleinen.de suchen wir freiberufliche Unterstützung. Wir benötigen zunächst jmd, der bereit ist relativ weisungsgebunden Produktbeschreibungen einzutippen aus dem Katalog, sowie Bilder auf die richtige Groesse zu reduzieren, zu scannen und einzubauen. Ich denke es  kann sich jeder vorstellen, was zu tun ist.
Wir setzen voraus, dass es bekannt ist, dass Bilder nicht zu gross sein sollten und das die Rechtschreibung schnell und sicher ist.
Grundlagen in der Bildbearbeitung sind erwünscht(Irfan View, Photoshop, z.b. Bildergroesse ändern, Auflösung also nichts unmögliches...).
Zur Texteingabe sind html Kenntnisse erforderlich, z.B. Tabellen einfügen sowie einfache bold tags etc...

Die Bezahlung ist Verhandlungssache und leistungsabhängig.

Bitte wendet euch formlos an info@hundeleinen.de

Viele Gruesse und ich freue mich auf eure Mails

Andreas

  1. Noch etwas: Natürlich wäre es schön, wenn Ihr einen Faible für nette Texte habt es gibt auch Produkte von denen es noch keine Produktbeschreibung gibt oder in einer anderen Sprache. Mit anderen Worten, die Arbeit ist nicht ausschließlich weisungsgesbunden sondern nach kurzer Zeit der EInarbeitung ist sicherlich viel Freiraum für Kreativität. Auch sind wir an Leuten interessiert, die vielleicht Ideen hätten wie unsere Seiten anders gestaltet werden könnten. Wir sehen dort noch viel verbesserungsbedarf. Aber der Schwerpunkt ist z.Z. definitiv die Produkteingabe. Wenn Ihr Ideen fürs Layout habt sind Entwürfe jederzeit willkommen. Vielleicht gibt es hier ja Forumsteilnehmer, die einen Sinn für schöne Hundeartikel haben...

    Nochmals viele Gruesse

    Andreas

    1. P.S.

      Bitte gebt auch eine Gehaltsvorstellung an und wenn es geht Referenzen, wie gesagt ihr duerft euch auch nicht zu schade sein einfach Artikel nett einzugeben...

    2. Hi,

      Vielleicht gibt es hier ja Forumsteilnehmer, die einen Sinn für schöne Hundeartikel haben...

      die angebotenen Hundeleinen sind schon außergewöhnlich baaaad.
      Könnte mir vorstellen, daß die Dinger in einem Sex-Shop gut gehen. ;-)

  2. Hallo Andreas,

    für unseren Shop www.hundeleinen.de suchen wir freiberufliche Unterstützung. Wir benötigen zunächst jmd, der bereit ist relativ weisungsgebunden Produktbeschreibungen einzutippen aus dem Katalog

    Weisungs_gebunden_heit und _Frei_beruflichkeit schließen einander aus. Wenn ihr Leute an der Hundeleine führen wollt, müsst ihr sie schon auch in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nehmen, sonst könnten sie sich möglicherweise eben genau darauf einklagen.

    Gruß Gernot

    1. Hallo nochmal,

      Nachtrag für die, die mir das jetzt vielleicht nicht glauben:

      http://www.steuerlexikon-online.de/Einkuenfte_aus_selbststaendiger_Arbeit.html

      Gruß Gernot

    2. habe d'ehre

      Weisungs_gebunden_heit und _Frei_beruflichkeit schließen einander aus. Wenn ihr Leute an der Hundeleine führen wollt, müsst ihr sie schon auch in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nehmen, sonst könnten sie sich möglicherweise eben genau darauf einklagen.

      Schmarrn!

      Ich als Freiberufler bin genauso an Weisungen zur Umsetzung des Auftrages gebunden wie ein Angestellter, da koennte sonst jeder FB wild rumprogrammieren. Du musst als FB schon auch Vorgaben einhalten.

      man liest sich
      Wilhelm

      1. Hallo Wilhelm,

        Ich als Freiberufler bin genauso an Weisungen zur Umsetzung des Auftrages gebunden wie ein Angestellter, da koennte sonst jeder FB wild rumprogrammieren. Du musst als FB schon auch Vorgaben einhalten.

        Ich weiß auch, dass da auch ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis liegt. Aber Tatsache ist in Deutschland nun mal das:

        http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_scheinselbstaendigkeit_und_arbeitnehmera.html

        Du kannst als Freiberufler einen Vertag vor Aufnahme deiner Tätigkeit machen, nur an diese Weisungen musst du dich halten. Weisungen, die später kommen, musst du nicht befolgen. Wenn du deinen Vertrag erfüllt hast, kannst du notfalls auf Zahlung deines Honorars klagen. Ob du dann allerdings Folgeaufträge vom selben Auftraggeber bekommst, ist mehr als fraglich.

        Im Grunde müssen alle die Hundeleine akzeptieren, wenn sie im Geschäft bleiben wollen.

        Gruß Gernot

        1. Hallo liebe Forumsmitglieder,

          zum Verständnis: Ich denke es macht nur Sinn mit jmd. zusammenzuarbeiten, wenn man sich abspricht. Das ist mit weisungsgebunden gemeint. Alles andere werden wir dann gemeinsam mit dem Steuerberater klären.

          Viele Gruesse

          Andreas

          Hallo Wilhelm,

          Ich als Freiberufler bin genauso an Weisungen zur Umsetzung des Auftrages gebunden wie ein Angestellter, da koennte sonst jeder FB wild rumprogrammieren. Du musst als FB schon auch Vorgaben einhalten.

          Ich weiß auch, dass da auch ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis liegt. Aber Tatsache ist in Deutschland nun mal das:

          http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_scheinselbstaendigkeit_und_arbeitnehmera.html

          Du kannst als Freiberufler einen Vertag vor Aufnahme deiner Tätigkeit machen, nur an diese Weisungen musst du dich halten. Weisungen, die später kommen, musst du nicht befolgen. Wenn du deinen Vertrag erfüllt hast, kannst du notfalls auf Zahlung deines Honorars klagen. Ob du dann allerdings Folgeaufträge vom selben Auftraggeber bekommst, ist mehr als fraglich.

          Im Grunde müssen alle die Hundeleine akzeptieren, wenn sie im Geschäft bleiben wollen.

          Gruß Gernot