Andreas: Stellenangebot

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

zum Verständnis: Ich denke es macht nur Sinn mit jmd. zusammenzuarbeiten, wenn man sich abspricht. Das ist mit weisungsgebunden gemeint. Alles andere werden wir dann gemeinsam mit dem Steuerberater klären.

Viele Gruesse

Andreas

Hallo Wilhelm,

Ich als Freiberufler bin genauso an Weisungen zur Umsetzung des Auftrages gebunden wie ein Angestellter, da koennte sonst jeder FB wild rumprogrammieren. Du musst als FB schon auch Vorgaben einhalten.

Ich weiß auch, dass da auch ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis liegt. Aber Tatsache ist in Deutschland nun mal das:

http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_scheinselbstaendigkeit_und_arbeitnehmera.html

Du kannst als Freiberufler einen Vertag vor Aufnahme deiner Tätigkeit machen, nur an diese Weisungen musst du dich halten. Weisungen, die später kommen, musst du nicht befolgen. Wenn du deinen Vertrag erfüllt hast, kannst du notfalls auf Zahlung deines Honorars klagen. Ob du dann allerdings Folgeaufträge vom selben Auftraggeber bekommst, ist mehr als fraglich.

Im Grunde müssen alle die Hundeleine akzeptieren, wenn sie im Geschäft bleiben wollen.

Gruß Gernot