TomIRL32: /RECHT Logoentwicklung/Markenrechte

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Hallo Utz

Lasst doch das neue Logo selber als Wort-/Bildmarke (so heißen die Dinger IIRC) eintragen, im Zuge dessen wird ja wohl schon das zuständige Amt überprüfen, ob eine entsprechende Eintragung möglich und rechtens ist oder nicht (oder bin ich heute allzu naiv und die tragen jeden Scheiß ein ungeachtet dessen, ob damit Rechte anderer verletzt werden, aber das kann ich mir wirklich nicht vorstellen...)

Doch Utz da bist Du zu naiv.
Das Amt prüft nur ob das einzutragende den formalen Ansprüchen genügt.
Wenn das der Fall ist wird die Marke /patent veröffentlicht.
Und dann hat man ein bischen Zeit und darf Widerspruch gegen die Eintragung einlegen wenn man der Meinung ist, dass die Marke meine eignen Rechte verletzt.
Wenn man den Widerspruch nicht einlegt wird die Eintragung wirksam und der Antragsteller bekommt eine Urkunde.
Es darf aber jeder der der Meinung ist ein älteres Recht zu besitzen auf Zivilrechtlichen Wege sein Recht versuchen durchzusetzen.

TomIRL