saporo: SMS/PAGER-Empfangsbestätigung

Hey,
ich plane über ein gateway eines kommerzielle Anbieters SMS und Nachrichten an Pager zu verschicken.
Ich würde gerne, falls die Nachricht gelesen wurde eine Empfangsbestätigung erhalten. Dies ist bei SMS kein Problem (wird vom gateway angeboten). Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies auch für Pager gilt ?!
Ist es eigentlich dasselbe, wenn ich eine SMS an ein Handy oder eine Nachricht einen Pager schicke ???

Danke für Eure Hilfe.

  1. hi,

    Ich würde gerne, falls die Nachricht gelesen wurde eine Empfangsbestätigung erhalten. Dies ist bei SMS kein Problem

    doch.
    alles, was du kriegen kannst, ist eine _empfangs_bestägigung.
    (dies würde bei einer email wohl dem ausbleiben einer fehlermeldung über unzustellbarkeit entsprechen.)

    eine _lese_bestätigung kannst du jedoch nicht bekommen.

    gruß,
    wahsaga

    --
    "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
    1. eine _lese_bestätigung kannst du jedoch nicht bekommen.

      bei SMS kann ich eine Lesebestätigung erhalten...
      war Deine antwort jetzt bezogen auf Pager oder SMS?

      1. Hallo.

        bei SMS kann ich eine Lesebestätigung erhalten...

        Nein, kann man nicht.
        MfG, at

      2. Moin!

        eine _lese_bestätigung kannst du jedoch nicht bekommen.

        bei SMS kann ich eine Lesebestätigung erhalten...

        Nein, du kannst nur eine Empfangsbestätigung erhalten. Ob der Empfänger deine SMS tatsächlich liest, kannst du dir nicht bestätigen lassen.

        Nach meiner Meinung informiert dich die SMS-Zentrale nur darüber, dass die SMS erfolgreich ans Handy zugestellt wurde. Ob und wann der Benutzer sie dann liest, wird nicht übermittelt (das wäre ja auch noch schöner).

        Ebenso kann natürlich nicht kontrolliert werden, ob erstens tatsächlich der gewünschte Empfänger die SMS kriegt (kann ja sein, dass seine Kinder mit dem Telefon rumspielen), und ob er zweitens sie tatsächlich liest und nicht nur absichtlich oder unabsichtlich wegdrückt.

        war Deine antwort jetzt bezogen auf Pager oder SMS?

        Sowohl Pager- als auch SMS-Nachrichten kannst du erst dann als "angekommen, gelesen und auch verstanden" betrachten, wenn der Mensch sich persönlich rückmeldet, indem er eine selbst initiierte Rückmeldung veranlaßt (also SMS zurückschickt, Telefonnummer anruft, Link aufruft etc.).

        - Sven Rautenberg

        1. danke für Deine antwort

          ...es kann aber überprüft werden, ob der Empfänger sein Handy eingeschaltet hat...
          fungiert ein pager genauso wie die SMS?
          kann ich über derartige gateways überhaupt eine Nachricht an Pager schicken?

          1. hi,

            ...es kann aber überprüft werden, ob der Empfänger sein Handy eingeschaltet hat...

            nein, kann es auch nicht.

            gruß,
            wahsaga

            --
            "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
            1. natürlich kann es das...
              Du kannst dies ja auch mit Deinem Handy bewerkstelligen...
              du packst einfach am Anfang Deiner SMS folgendes (für D1):
              *T#
              schon erhälst Du eine Nachricht, ob der Empfänger sein Handy eingeschaltet hat oder nicht...........

              1. hi,

                natürlich kann es das...
                Du kannst dies ja auch mit Deinem Handy bewerkstelligen...
                du packst einfach am Anfang Deiner SMS folgendes (für D1):
                *T#
                schon erhälst Du eine Nachricht, ob der Empfänger sein Handy eingeschaltet hat oder nicht...........

                nein, damit forderst du wiederum lediglich eine _empfangsbestätigung_ über die erfolgreiche zustellung der SMS an (siehe auch http://www.dafu.de/rechts/rechts-sms.html).

                ja, daraus kann man natürlich schließen, dass der empfänger sein handy eingeschaltet haben muss, denn ansonsten hätte die zustellung ja nicht funktionieren können.

                der umkehrschluß ist aber selbstverständlich _nicht_ zulässig.

                gruß,
                wahsaga

                --
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