hi,
natürlich kann es das...
Du kannst dies ja auch mit Deinem Handy bewerkstelligen...
du packst einfach am Anfang Deiner SMS folgendes (für D1):
*T#
schon erhälst Du eine Nachricht, ob der Empfänger sein Handy eingeschaltet hat oder nicht...........
nein, damit forderst du wiederum lediglich eine _empfangsbestätigung_ über die erfolgreiche zustellung der SMS an (siehe auch http://www.dafu.de/rechts/rechts-sms.html).
ja, daraus kann man natürlich schließen, dass der empfänger sein handy eingeschaltet haben muss, denn ansonsten hätte die zustellung ja nicht funktionieren können.
der umkehrschluß ist aber selbstverständlich _nicht_ zulässig.
gruß,
wahsaga
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"Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
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