Hallo Stefan,
Klingt, als ob du glücklich über diese Entscheidung wärst.
Für mich klingt das wie eine weitere Aushöhlung des Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit.
Ich dachte, das Gesetz gegen Scheinselbstaendigkeit gibts schon lange nicht mehr. Stattdessen bekommt doch heute jeder, der nicht mehr stempeln geht, als Belohnung ein Ich-AG-Gruendungsdarlehen geschenkt.
Wie du an mainem Link sehen kannst, ist das Gesetz theoretisch durchaus noch in Kraft.
8link:http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_scheinselbstaendigkeit_und_arbeitnehmera.html]
Nein, was erfreulich an der von Siechfred genannten Entscheidung ist, ist die Tatsache, dass jemand, der mal ein paar Sachen im Auftrag programmiert, nicht gleich ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen und doppelte Buchfuehrung pflegen muss.
Da gebe ich dir recht, denn das "Gewerbe" ist ja auch häfig nur eine andere Form der Scheinselbstständigkeit, insofern ist Siechfreds Freude begründet.
Sie sollten sich besser mit Komponisten vergleichen - dann haetten sie naemlich ausserdem Chancen, in die Kuenstlersozialkasse zu kommen. Bei denen gibts aber leider nur die Kategorien Wort, Bild, Musik und Tanz (oder so aehnlich). Eigentlich sollten aber freiberufliche Programmierer einen aehnlichen staatlichen Schutz geniessen koennen wie Schriftsteller, freie Redakteuere, freie Musiker usw. Aber bekanntlich ist kein Weg so lang wie der zur Gerechtigkeit.
Das Schlimme ist, und da spreche ich mehr aus meiner Berufserfahrung als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache (als Web-programierer habe ich noch nicht wirklich welche):
Der Staat ([Volks-]Hochschulen) selbst ist der größte Auftraggeber für Scheinselbstständige. Da werden Lehraufträge an angeblich Selbstständige vergeben, denen man Unterrichtsinhalte, Kursort und Kurszeit vorschreibt. Gleichzeitig müssen sich diese angeblich Selbstständigen dann aber auch noch in der Bundesversicherungsanstalt für "Angestellte" zwangsversichern und dort den vollen Betragssatz mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil löhnen.
Die meisten lassen es wohl darauf ankommen und melden sich einfach nicht an. Dafür schwebt dann über sieben Jahre rückwirkend das Damoklesschwert über ihnen, dass die BfA 20% ihres Einkommens in diesem Zeitraum nachfordert.
Von den staatlichen Auftraggebern werden die "freiberuflichen" Lehrbeauftragten auch nicht auf diese Pflicht hingewiesen. Viele sind auch ganz ahnungslos und machen so die Preise für die anderen kaputt.
Immerhin, von derartig krassen Auswüchsen bleiben Softwareentwickler wenigstens verschont.
Gruß Gernot