Geistiger Hohlraum: Wann ist eine Webseite in Deutschland gewerblich?

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Wann ist eine Webseite kommerziell

"Kommerziell" ist kein Begriff, "gewerblich" ist das Stichwort. Die Eröffnung eines Gewerbes muss im Allgemeinen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, so steht es in §14 der Gewerbeordnung. Unter Gewerbe fällt prinzipiell erstmal alles, was dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird. Wie hoch oder ob überhaupt ein Gewinn anfällt, ist irrelevant, wahrscheinlich genauso wie die Frage, ob die Einnahmen in Euro oder Kartoffeln in der Haushaltskasse landen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, das Einkommenssteuergesetz definiert unter §15 den Gewerbebetrieb und separat unter §18 die selbständige Arbeit, zu der die freiberuflichen Tätigkeiten gehören. Das ist für Webseiten als Geschäftskern insofern interessant, als das dazu künstlerische, schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten gehören.

Ich persönlich würde keinen Gewerbeschein beantragen sondern es als sonstige Einkünfte am Jahresende mit in die ESt-Erklärung packen und basta.

Mal abgesehen davon, dass bei ein paar Euro im Monat kein Hahn danach kräht, ob nun ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht, und sich Naturalien generell schlecht nachprüfbar verhalten: Die Anmeldung eines Gewerbes zieht keine laufenden Kosten nach sich, von zusätzlicher Arbeit kann man nur insofern sprechen, als dass man Belege über die Einnahmen und Ausgaben in einem Ordner sammeln sollte. Bei den geringen Umsätzen, von denen wir hier sprechen, fällt weder Gewerbesteuer an, noch muss man Umsatzsteuer abführen, und auch die Handelskammer, in der man mit Gewerbeanmeldung zwangsweise Mitglied wird, erhebt noch keine Gebühren.

So gesehen ist es eigentlich müßig, lang und breit darüber zu diskutieren, ob man nun einen Gewerbeschein beantragen muss oder nicht. Dabei geht wahrscheinlich mehr Zeit drauf als wenn man kurz beim Ordnungsamt vorbeischaut und sich den dusseligen Wisch abholt.