O'Brien: Rechnungschreiben als Privatmann für Webseite

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Hi.

Gewerbepflichtig wirst Du wahrscheinlich sein,

Das ist er sicherlich, da er gewerblich tätig ist und Rechnungen ausstellt (liebe Juristen, berichtigt mich, wenn diese Annahme falsch ist). Ich persönlich würde einfach mal das Gewerbe anmelden, kostet nicht viel und die Sache ist in trockenen Tüchern.

Allerdings könnte diech die Umsatzsteuerpflicht beißen.
Da ja aber die Rechtsprechnung gerade den USt-Satz für Software-Nutzungsrechte (unter bestimmten Umständen) von 16% auf 7% reduziert hat, kann die Nachzahlung, die Du leisten musst, auch nicht mehr sooo hoch sein.

Die Umsatzsteuerpflicht trifft ihn aber nur dann, wenn er die Umsatzsteuer auf seine Einkäufe vom FA zurückgefordert hat oder aber wenn er auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hat. In diesen beiden Fällen hätte er AFAIK sozusagen "automatisch" die Umsatzsteuerpflicht für sich beantragt. Nach der Gewerbeanmeldung fragt das FA -- gesetzt den Fall, man erfüllt die Kriterien für Kleinunternehmer -- ja sowieso nach, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt sein möchte oder nicht.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

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Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um Steuern zu zahlen!"