Detlef G.: Kleinunternehmer

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Hallo Siechfred

Falsch. Ein Kleinunternehmer schuldet die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (er muss sie an das Finanzamt bezahlen), nicht mehr und nicht weniger. Er ist damit aber nicht automatisch kein Kleinunternehmer mehr und kann die Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen korrigieren.

Anmerkung:
Ein Kleinunternehmer, der (unberechtigt) Umsatzsteuer ausweist und diese an
das Finanzamt zahlen muss, kann trotzdem keine Vorsteuer für seine Ausgaben
geltend machen.

Auf Wiederlesen
Detlef

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