at: Kleinunternehmer

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Hallo.

Da geht's allerdings um Steuer-Literatur, das fasse ich eher als Sekundärliteratur (Auslegungen, Interpretationen, Urteilssammlungen etc.) auf, eben das, womit sich der gelangweilte Jurist ein kleines Zubrot verdient ;-)

Wenn es tatsächlich um Gesetze geht, scheinen mir aber auch deine 10% noch sehr hoch gegriffen. Und der Springer-Redakteur wird dann wohl auch etwas durcheinander gewürfelt haben -- oder du.
MfG, at