O'Brien: Rechnungschreiben als Privatmann für Webseite

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Hi Tom.

Nein, es trifft ihn die volle Umsatzsteuerpflicht. Er haftet dem Staat sogar dafür. Wenn er von seinen Kunden keine USt. verlangt hat, dann kann er sie ggf. bei den Gewerbetreibenden nachverlangen, wenn es noch nicht zu lange her ist (wenn die nett sind, gehen sie drauf ein) und bei den Privatkunden muss er sie aus seiner Tasche zahlen.

Was lerne ich daraus? Vor dem nächsten Posting dieser Art meinen Steuerberater zu fragen ;-)
Ich hatte das jetzt aus dem Gedächtnis heraus wiedergegeben, weil ich es in einem Steuerbuch mal so gelesen zu haben meine, leider habe ich das Buch nicht vorliegen.

Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.

Dass es sich dabei um einen extra Antrag handelt, war mir nicht bewusst. Ich hatte es von meiner Anmeldung so in Erinnerung, dass das FA auf dem Anmeldebogen nur fragt, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt sein möchte oder nicht (so nach dem Motto: "OK, du willst also gewerblich tätig werden. Wähle nun Tor 1 oder Tor 2").

Zusammenfassend lässt sich aber wohl sagen, dass eine schnellstmögliche Gewerbeanmeldung ratsam ist, oder? Zusatzfrage: Wenn er bisher keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausgewiesen hat, wäre es dann ratsam, dies vorerst -- also auch bei der Anmeldung beim FA -- beizubehalten, sodass dieser Kleinunternehmer-Status im Falle eines Falles auch rückwirkend anzusehen ist? Den Status später zu ändern ist ja kein Problem.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

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