Tom: Rechnungschreiben als Privatmann für Webseite

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Hello,

du willst also "nebenberuflich" tätig sein. Dazu muss auf jeden Fall zunächst dein Arbeitgeber zustimmen. Evt. ist eine nebenberufliche Tätigkeit dir bereits per Arbeitsvertrag untersagt.

Eine generelle Untersagung von Nebentätigkeiten ist nichtig. Allerdings muss der Arbeitgeber formal um Genehmigung gebeten werden, die er aber nur versagen darf, wenn hier wirklicher Wettbewerb mit dem Job vorliegen würde. Das kann man bei einer Bürokauffrau, die nicht als Hauptaufgabe das Erstellen von Webseiten für Kunden hat (und dann auch entsprechend dafür entlohnt werden muss), nicht zu erwarten sein.

Alternative für die Vorgehensweise:
Mit den Anderen im Bunde einen Verein aufmachen, der dann als Juristische Person die Rechnugnen schreibt. Die Mitglieder dürfen dann bis zur Höhe ihrer Auslagen und ein bisschen "Anerkennung" entschäddigt werden, der Verein setzt die rechnungsbeträge Bestimmungsgemäß ein (Weiterbildung der Mitglieder) und kann sich von der Körperschaftssteuer befreien lassen. Solange die Erträge hauptsächlich satzungsgemäß eingesetzt werdden, dürfte dann auch keine USt. anfallen.

Außerdem ist so ein Verein ein gewaltiger Türöffner bei den Kunden, den man in der Startphase nicht unterschätzen sollte. Steigen die Umsätze später, kann der Verein "Ausgründungen" unterstützen udn dafür sogar Fördermittel zur Verfügung stellen.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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