Hallo Eddie,
Vorneweg: In der EU gibt es offiziell (noch) keine Patente auf Algorithmen und Ideen. Allerdings gibt es nach Schätzungen des FFII 30 000 derartige Patente [1], die zu Unrecht hier in Europa erteilt wurden. Die Frage bei diesen Patenten bleibt natürlich, ob die Firmen es sich trauen, diese durchzusetzen zu versuchen, solange diese Patente offiziell nie hätten erteilt werden dürfen, wage ich zu bezweifeln. Allerdings gibt es in anderen Ländern (USA, Australien, ...) Patente auf derartiges und die EU ist im Moment dabei, die eigene IT-Branche plattzumachen, indem sie Softwarepatente legalisiert (und _dann_ werden diese Firmen wohl versuchen, die Patente durchzusetzen).
So, jetzt als grundsätzliche Antwort: Du kannst in 3 Bereichen Probleme kriegen, wenn Du etwas kopierst: Urheberrecht, Patentrecht und Markenrecht.
Urheberrecht: Das gilt grundsätzlich erst einmal automatisch, sobald jemand ein Werk erstellt hat. Das Urheberrecht bezieht sich immer auf das konkrete Werk, d.h. der konkrete Roman, das konkrete Musikstück, das konkrete Programm. Du begehst eine Urheberrechtsverletzung, wenn Du eine Windows-CD kopierst und diese an jemanden weitergibst, ohne, dass Du die Erlaubnis von Microsoft dazu hättest. Du begehst jedoch _keine_ Urheberrechtsverletzung, wenn Du eine Idee, die Microsoft in Windows verwendet hat, selbst irgendwo anders umsetztst (auch nicht, wenn Du ein anderes Betriebsystemschereibst).
Patentrecht: Das gilt nur, wenn derjenige die Idee auch als Patent angemeldet hat und Gebühren dafür zahlt. Wenn die Idee also nicht als Patent angemeldet ist, darfst Du sie _nach dem Patentrecht_ so oft verwenden, wie Du willst (und wo Du willst). Aber selbst wenn sie als Patent angemeldet ist: Da es sich um Software handelt, dürftest Du in Europa vorerst legal handeln, wenn Du eine Idee aus dieser Software in Deine eigene Software integrierst; allerdings kann sich das in nächster Zeit durchaus ändern und ich weiß nicht, inwieweit US- oder sonstiges Recht auf Dich anwendbar ist (zwar hat irgend ein Gericht kürzlich entschieden, dass Deutschland deutsche Staatsbürger nicht ausliefern darf, wenn sie etwas getan haben, was in Deutschland keine Straftat ist, allerdings weißt Du ja nie, ob Du nicht mal ein derartiges Land besuchen willst und ich kann Dir ehrlich nicht sagen, ob Du bspw. in den USA deswegen zur Verantwortung gezogen werden könntest, falls Du mal in die USA reist).
Markenrecht: Es gibt Geschmacks-, Gebrauchsmuster und Marken. Bei diesen Dingen geht es um den Wiedererkennungswert von Produkten / Firmen / etc. Auch hier muss so etwas erst einmal angemeldet werden gegen Gebühr, wenn nichts angemeldet ist, hast Du in dieser Hinsicht auch kein Problem. Nachdem Du die Idee jedoch nicht näher beschrieben hast, kann hier natürlich niemand eine Aussage machen, inwieweit das eventuell mit so etwas kollidiert (und ich währe erlich gesagt der falsche, um so etwas zu beurteilen, da meine Intuition dem Markenrecht diametral gegenüber steht - im Zweifelsfall Anwalt konsultieren (oder nett bei der anderen Webseite fragen :-))).
Fazit: Mit dem Urheberrecht dürftest Du nach Deinen Erläuterungen keine Probleme bekommen, beim Patentrecht nur dann, wenn die Idee auch als Patent angemeldet ist und beim Markenrecht kann ich keine Aussage darüber treffen (und selbst bei bekanntem Sachverwalt würde ich das nicht wollen).
Viele Grüße,
Christian
[1] Allerdings bin ich skeptisch, woher der FFII diese Zahl nimmt. Dass es zu solche Patente gibt, stimmt jedoch (auch wenn diese Firmen natürlich argumentieren werden, dass das Patent durchaus korrekt erteilt wurde).