Hello,
frag Deine zuständige IHK. Solange da noch Zwangsmitgliedschaft besteht, besteht auch die Verpflichtung zur _Rechtsberatung_ ihrer Mitglieder in allen Fällen, die die Kammerarbeit betreffen. Die Wahrung des Wetbewerbs (Vermeidung des uW) ist eine der wesentlichen Aufgaben der Kammer. Du hast also einen Rechtsanspruch auf _kostenlose_ Beratung in dieser Angelegenheit.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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