Hallo
Wenn du sie nicht komponiert hast, liegt das Recht natürlich beim Komponisten.
Du brauchst für die Veröffentlichung eines solchen Musikstücks AFAIR eine schriftliche Genehmigung des rechtlichen Eigentümers.Ist das Spielen des Stückes auf einem Konzert eine Veröffentlichung? Eigentlich schon, oder?
Du brauchst keine Erlaubnis des Rechteinhabers, um sein Lied auf einem Konzert aufzuführen. Allerdings wird GEMA-Gebühr fällig, um den Rechteinhaber an den (hoffentlich hohen :-)) Einnahmen des Konzerts finanziell zu beteiligen.
Tschö, Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
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