Gernot Back: Grammatik-Frage

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Hallo Thomas,

  1. Der Schulleiter des Gymnasiums Nürberg

Richtig, wenn das Gymnasium nur den Namen "Nürnberg" trägt [bzw. steht der Titel bzw. die Bezeichnung ("Gymnasium") mit einem anderen Artikelwort (siehe nächste Antwort), so erhält nur dieser (gemeint ist damit der Titel oder die Bezeichnung) das Deklinationszeichen.

Die Einschränkung solltest du nicht machen.

Ich mache das auch nicht ;-)

Doch, du machst eine Einschränkung mit

wenn das Gymnasium nur den Namen "Nürnberg" trägt.

"Der Schulleiter des Gymnasium_s Nürberg" ist aber nach dem von mir zitierten Duden in jedem Fall richtig, auch dann, wenn das Gymnasium den Namen "Gymnasium Nürberg" trägt und darüber hinaus ist es sogar egal, ob du um "Gymnasiums Nürberg" Anführungsstriche setzt oder nicht.

"Die Beugung der Namen von Straßen, Gebäuden, Firmen, Regierungssitzen, Schiffen, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Theaterstücken, Opern, gedichten, Kunstwerken, u.a. ist auch dann notwendig, wenn sie in Anführungsstrichen stehen."

Das war schon richtg, die Anführungszeichen habe ja nur ich eingefügt um den Namen besser abgrenzen zu können.

Das habe ich schon verstanden, auch wir wieder mal meta-metasprachlich reden ;-)

Zwei Beispile:
für Punkt 2: der Vortrag des Professors Müller
für Punkt 3: der Vortrag Professor Müllers

Personennamen sind wieder eine andere Baustelle als Firmen-, Gebäude- und Institutionsnamen. Bei Personennamen ist zwischen einem Bestimmungswort (=Funktionsbezeichnung, <Punkt 2>) und Titeln(=Teil des Namens, <Punkt 3>) zu unterscheiden, bei Institutionsnamen etc. aber nicht.

vgl. Regeln 413 ff. in genanntem Grammatik-Duden

Gruß Gernot