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Hallo.

KG und oHG sind Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter sowohl mit ihrem Gesellschafts-, als auch mit ihrem Privatvermögen haften. Im Falle der KG gilt dies jedoch nur für den Komplementär, die Kommanditisten haften lediglich mit der Einlage.

Vorsicht, Kommanditisten sind ohne weitere vertragliche Regelung nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Sollte also der Komplementär durch Unachtsamkeit eine Umsatzsteuerschätzung verursachen und rechtswirksam werden lassen, schlägt sich dies auch auf das Einkommen und somit die darauf zu zahlenden Steuern des Kommanditisten nieder.
MfG, at