Roger: mein link/namen aus impressum entfernt

moin!

ist sicherlich nicht all zu schlimm, aber dennoch ärgere ich mich:
ich hab dem kunden ein klitzekleines (freies) cms aufgesetzt inkl. layoutbastelei. als erste tat, wurde mein eintrag im impressum "techniche umsetzung: meiner einer" (mit homepagelink, mehr nich) einfach gelöscht.
irgendwo im angebot angegeben habe ich das nat. nicht. dürfte auch somit sicherlich kein grund sein um sich aufzuregen. oder doch?

ich meine, als referenz ist es schon nicht schlecht, da mit drin zu stehen. vor allem, wenn man wirklich dran beteiligt war... :(

ich will jetzt nix mit irgendwelchen rechtswurscheleien anfangen. bringt sicherlich auch nix. aber ich hätte schon ganz gern mal nachgefragt, wieso er das rausgenommen hat und hätte auch gern argumentiert, wieso es drin stehen sollte...

gruß.
roger.

--
meine freundin sagt, ich wäre neugierig.
so steht's zumindest in ihrem tagebuch.
  1. Moin!

    ich will jetzt nix mit irgendwelchen rechtswurscheleien anfangen. bringt sicherlich auch nix. aber ich hätte schon ganz gern mal nachgefragt, wieso er das rausgenommen hat und hätte auch gern argumentiert, wieso es drin stehen ollte...

    Liest dein Kunde dieses Forum? Dann wird er dir antworten, wenn er eine öffentliche Auseinandersetzung sucht. Ansonsten wirst du ihn direkt fragen müssen.

    Oder was war deine Intention?

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. moin!

      Oder was war deine Intention?

      wahrscheinlich nur luft machen...

      gruß.
      roger.

      --
      meine freundin sagt, ich wäre neugierig.
      so steht's zumindest in ihrem tagebuch.
  2. Hallo Roger,

    hängt natürlich vom Umfang Deiner Leistung ab,
    aber generell entsteht ein neues Werk auch dann, wenn der Urheber sich auf ein anderes stützt. Ist dieses andere Werk "frei verfügbar", dann hat er sogar die alleinigen Urheberrechte am neuen Werk.

    Wenn also Dein Leistungsanteil ein "Werk" rechtfertigt, dar dieses auch nicht einfach vom "Käufer" verändert werden. Das Entfernen von Urheberrechtskennzeichnungen stellt nach üblichem Rechtsbrauch sogar den Tatbestand des versuchten Betruges dar.

    LG
    Chris

    1. Hallo Roger,

      Wenn also Dein Leistungsanteil ein "Werk" rechtfertigt, dar dieses auch nicht einfach vom "Käufer" verändert werden. Das Entfernen von Urheberrechtskennzeichnungen stellt nach üblichem Rechtsbrauch sogar den Tatbestand des versuchten Betruges dar.

      Moin
      Sorry mir platzt regelmässig die Hutschnur, wenn ich so etwas lese.
      1. ER erbringt eine Dienstleistung für einen Kunden.
      2. Damit ist er bestenfalls Urheber im Auftrag.
      3. Wer gibt Ihm eigentlich das Recht seinen namen da drauf zu schreiben?
      4. Rechtsbrauch in Deutschland ist eine Urheberrechtsverletzung nicht strafbar. Strafbar wäre die dadurch entstandene Täuschung, die ist aber in obigen Fall nicht erkennbar. Urheberrecht ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.
      Ansonsten lieber mal Dieter Nuhr.

      1. Hallo TomIRL,

        Sorry mir platzt regelmässig die Hutschnur, wenn ich so etwas

        Wo ist Dein Problem?

        LG
        Chris

        1. Moin,

          Wo ist Dein Problem?

          Das Deine Aussage inhaltlich komplett falsch ist.
          TomIRL

  3. tach roger

    frach ihm

    gruß josef