Tach auch,
also für die Bundesverwaltung gilt:
alle Webangebote die öffentlich zugänglich sind: bis zum 31.12.2005.
Quelle: BITV - Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 17.07.02.
Meines Wissens haben einige Länder auch schon für ihren Bereich entsprechende Verordnungen erlassen.
Was die Vereine betrifft: Tja, das kommt darauf an von welcher Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Gemeinde) die "gesponsort" werden, und ob eine entsprechende Regelung einschlägig ist.
Den Online-Auftritten der Bundesverwaltung droht ab 1.1.06, dass sie von Behindertenverbänden abgemahnt werden - mit entsprechenden Folgen. Was das für z. B. Fußballvereine bedeutet, tja da kann ich nur die typische Juristenantwort geben: Das kommt darauf an...
Grundsätzlich möchte ich noch anmerken:
Barrierefreies Webdesign hat für jeden Vorteile - eben nicht "nur" für Behinderte. Es beinhaltet z. B., dass eine vernünftige Navigation - die auch wenn JavaScript ausgeknipst ist - funktionieren muss. Auf den ersten Blick scheint es zwar lästig, aber wenn man sich mal darauf einlässt, dann ist das alles nicht mehr so schlimm. Allerdings ist man gezwungen, sich wirktlich Gedanken über die Usability u. s. w. seiner Website zu machen - was aus meiner Sicht auch gar nicht so schlecht ist ;-)
Ich glaube, dass Du Dir wegen des Fußballvereins erstmal keine Sorgen machen brauchst. Jetzt werden sich die Behindertenverbände erstmal auf die Bundesverwaltung stürzen. Und mit was? Mit Recht!
Viele Gruesse aus Berlin
Heidi
Heidi: Barrierefreies Internet?
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Barrierefreies Internet?
Flo
- barrierefreiheit