Swen Wacker: Das Fest der Liebe!

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Moin,

Im deutschen Steuersystem gibt es im Grunde kein Konnexität zwischen Steuereinnahme und Ausgaben des Staates.
Auch nicht bei der Kirchensteuer?

Nein, meine Argumentation kann sich natürlich nur auf staatliche Steuern beziehen, die Kirchensteuer fließt ja eben nicht in den Topf der anderen Steuereinnahmen.

Wer Kultur will, der muss auch wollen, dass der Staat Geld für die Kirchen kassiert.
Das Junktim sehe ich nicht.
Du hast die Koppelung von zwei Finanzierungsbereichen vorgeschlagen, der Erhebung der Kirchensteuer und für die Nichtkirchenmitglieder einer Kultursteuer. Insofern verknüpfst Du m.E. diese beiden Bereiche.

Ja, das ist ein Verknüpfüng - aus rein pragmatischen Gründen.

Bund, Länder und Gemeinden haben 2003 knapp 8,2 Milliarden Euro für Kultur ausgegeben. Nach dem Kulturfinanzbericht für das Jahr 2001 gaben die öffentlichen Haushalte damals 8,35 Milliarden Euro (0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes) für Kultur aus. Den größten Anteil mit 3,72 Milliarden Euro trugen die Gemeinden.

Sie "tragen" nicht den größten Anteil, sie geben ihn aus. "Tragen" würden sie ihn in meinen Augen nur, wenn sie auch für die Einnahmen gerade stehe würden. Das tun sie nicht; aus gutem Grund, wie ich finde. Denn es wäre den Bürgern einer Stadt, die zugleich eine Art regionales Zentrum ist, kaum zuzumuten, Steuer für die (in der Sache von mir nicht kritisierte) Subventionierung eines Schauspielhauses zu erheben, wenn es zu 70 Prozent von Bewohnern des Umlandes besucht wird.

Habe ich. Ich will das jetzt nicht konkret diskutieren, finde aber die Tendenz zur Zentralisierung der Kulturausgaben fatal. Kulturpolitik sollte vor allem Kommunalpolitik sein, finde ich.

In der aktuelle Föderalismus-Diskussion hat es eine klare Priorität zugunsten der Länder (und damit der Kommunen) für Kultusangelegeheiten gegeben. Es wird sich in der Praxis zeigen müssen, ob das mehr Geld für Kultur bedeutet, oder ob schlicht die bisherigen Bundeszuschüsse ersatzlos wegfallen.

Mir wäre "weniger Steuern" lieber als "weniger Steuerarten".

Das geht sicher allen so. Nur wenn es darum geht, mit dem Finger konkret darauf zu zeigern, was an Ausgaben sein gelassen werden soll, dann kommt häufig wenig zusammen. Allenfalls irgendwelche Lieblingsfälle wie vermeintlich zu hohe Politikerpensionen werden dann genannt. Das macht geschätze 0,01 Promille des Haushaltsvolumens aus. Wenn wir dann noch berücksichtigen, dass allen Orten gegen die zunehmende (neu)Verschuldung der öffentlichen Hand gewettert wird, dann wird die Situation noch komischer: Steuern um 20 Milliarden senken, Schulden um 50 Millarden drücken - und als Gegenleistung 2 Millionen bei den Pensionen der Politiker sparen?! Da bleibt eine gewisse Finanzierungslücke übrig. Wenn wir dann noch berücksichtigen, dass überall Schulbauten mangels Staatsknete verrotten - also genügend gute Argumente für Mehrausgaben da sind - dann wird es endgültig traurig.

Du nennst da eine Gebühr, meines Wissens zahlen die Kirchen keinen Pfennig für das Eintreiben. Liege ich da falsch?

Ja. Die Kirchen müssen zwischen 2 und 4% des Kirchensteueraufkommens als "Gebühr" für die Dienstleistung des Staates zahlen. Mir sagt mal jemand, dass kirchliches Inkasso ungefähr 20% ausmachen würde. Da sieht man mal, wie effizient die Steuerverwaltung ist :-)

Seien wir ehrlich: Wenn der Staat kassiert, muss die Mitgliedschaft der Glaubensgemeinschaften staatlich geprüft werden, wie auch immer. Auch das möchte ich nicht.

Warum? Das ist gesetzlich genau geregelt und das Mitgliederverzeichnis wird auf Staatskosten vom Finanzamt und den Amtsgerichten geführt.

Die Finanzverwaltung in SH führt mW kein Mitgliederverzeichnis der (kirchensteuerberechtigten) Kirchen. Ob jemand Kirchensteuer bezahlt oder nicht, ergibt sich hier allein aus der Lohnsteuerkarte, die von der Kommune erstellt wird. Die Finanzverwaltung checkt da nichts gegen irgendwelche Listen. Woher soll sie die auch haben? Den Austritt erklärt man ja nicht gegenüber dem Finanzamt, sondern gegenüber dem (kommunalen) Standesamt. Das mag in NRW anders sein.
Ich kenn das Verfahren bei der Erstellung der Lohnsteuerkarte nicht genau, bin mir aber ziemlich sicher, dass man da schon heute ziemlich gut schummeln kann, wenn man z.B. bei der erstmaligen Ausstellung einer Lohnsteuerkarte die Mitgliedschaft in einer Kirche schlicht verschweigt, ohne je formal ausgetreten zu sein. Meines Wissen muss man hier in SH sogar nach eine Kirchen(wieder)tritt selbst veranlassen, dass die Lohnsteuerkarte entsprechend geändert wird. Ein Automatismus, nachdem die Kirche von sich aus der Kommune mitteilt, da sei wer ihr Mitglied (geworden), dürfte mMn schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ungeprüft übernommen werden.

Viele Grüße

Swen Wacker

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