Hello Siechfred,
Aber was muss denn auf jeden Fall drinstehen?
- Anbieterkennung unter Beachtung von § 6 Nr. 5 TDG
- Regeln für die Werbung von Ärzten
- Regeln für die Darstellung des Arztes im Internet
Danke für die Links.
Besonders der dritte, sofern man sich denn bei Gefahr darauf berufen kann, relativiert doch wieder einiges. Position im Stadtplan ist also erlaubt.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau