Hello,
Ist eine Buchung schon ein Kauf? Im Allgmeinen ist es ja üblich, die Bezahlung erst vor Ort zu tätigen.
Es geht um den Vertragsschluss. Im Fernabsatz ist es zwingend notwendig, alle gesetzlichen Belehrungen vor Vertragsschluss durchzuführen, also bevor die Annahme stattfindet oder die Lieferung (was dann eine Annahme impliziert) durchgeführt wird.
Darum war ja mein Gedankengang:
Der Hotelier mach eine unbestimmte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Der Seitenbesucher denkt sich "tolles Hotel" und 'bucht', also unterbreitet sein Angebot
vom xx. Mai bis zum yy. Juni die Suite zu mieten
Der Hotelier gleicht seine Termine ab, und sagt "Jawoll, in der gewünschten Zeit kannst
Du kommen, die Sache ist geritzt"
Nun scheint es aber so, dass auch die Bestimmungen des Fernabsatzes für Hotelbuchungen gelten,
wenn der Gast ohne feste Zeitangabe bestellt:
Hallo Hotelier, ich habe Dein tolles Weekendangebot gesehen, und würde das gerne in der Zeit
zwischen dem 15. Mai und dem 30. Juni d.J. einmal in Anspruch nehmen mit meiner Frau und
meiner Freundin. Bitte dann eine Woche voerher Bescheid sagen, wann die Suite frei ist.
Hotelier antworet: Ok, ist gebongt. Ich habe Sie auf die Liste gestetzt und das ist jetzt
verbindlich. An einem der Wochenden zwischen dem 15. Mai und dem 30. Juni gehört Ihnen die
Suite zum sagfenhaften Preis von 50 Euro pro Person. Wir geben den termin eine Woche vorher
bekannt.
Ich versteh das Gesetz nun so, dass er dann auch das volle Programm mit Widerufsbelehrung etc. durchführen muss. Zurückgeben kann man die Dienstleistung hinterher zwar schlecht. Das ist unmöglich, also kann ich mir nicht vorstellen, dass er auch über die Rückgabe belehren muss.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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