O'Brien: Rechnung in Papierform: Gebühren zulässig?

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Hallo,

ich weiß, dass das Thema "elektronische Rechnung" hier im Forum schon einmal behandelt wurde. Trotzdem habe ich noch eine Frage dazu:

Nach dem Umsatzsteuergesetz ist ein Unternehmer verpflichtet, einem anderen Unternehmer für eine erbrachte Leistung eine Rechnung nach den Maßgaben des UStG auszustellen. Insbesondere Provider verschicken diese Rechnung jedoch gerne ausschließlich per E-Mail als unsigniertes PDF (oder bieten sie zum Download an) und berechnen für die Rechnung in Papierform einen mehr oder weniger hohen Betrag extra.

Frage: Ist diese Praxis der Gebührenerhebung (nicht gegenüber Privatleuten, sondern gegenüber anderen, vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern) gestattet? Gibt es dazu rechtliche Bestimmungen, oder kann das jeder handhaben wie er lustig ist? Der Leistungserbringer ist ja gesetzlich verpflichtet, dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung zur Verfügung zu stellen. Nach meinem Empfinden (als Nichtjurist) kann er für diese gesetzliche Pflicht vom Leistungsempfänger doch keine Gebühr verlangen - oder kann er doch?

Für eine zielführende Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

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Frank und Buster: "Heya, wir sind völlig ahnungslos!"