Moin!
darf eine Agentur im Auftrag ihres Kunden (eine Stadt) "seine" Domain vom derzeitigen Inhaber herausverlangen und dafür ihre Kosten geltend machen?
Grundlage der Geltendmachung von Gebühren eines Anwaltes bei Abmahnungen ist immer "Geschäftsführung ohne Auftrag", d.h. der Anwalt wird, ohne dass du das beauftragt hast, für dich tätig, um dich vor weiteren Rechtsverstößen zu bewahren, und kann deshalb von dir die Erstattung seines Aufwandes verlangen.
In einem anderen Fall (bekannt unter dem Stichwort "OBSOC-Telekom-Hack") hat der "Hacker", der die Schwachstellen der Telekom ausfindig gemacht hat, von der Telekom ebenfalls Bezahlung wegen "Geschäftsführung ohne Auftrag" geltend gemacht, schließlich ist es im Interesse der Telekom gewesen, die Lücken zu schließen. Die Telekom wollte aber nicht so recht ran an das Thema, so dass schließlich auf diese Zahlung verzichtet und die Story veröffentlicht wurde.
Ob in diesem konkreten Fall eine Agentur im Auftrag der Stadt ihren Aufwand beim Domaininhaber in Rechnung stellen kann, hängt wirklich von den konkreten Umständen ab. Ich sag mal so: Versuchen kann man es ja mal, und es ist auch nicht strafbar, das zu bezahlen.
Frage einen Anwalt. Der wird wissen, was zu tun und zu bezahlen ist.
- Sven Rautenberg