TomIRL: Abmahnung

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Moin,

ich glaube, da hast du schlechte karten.

die stadt hat anspruch auf diese domain.

Woher weißt Du?
Kennst Du Suhl gegen Suhl?
Das hängt von den individuellen Umständen ab.

aber sie dürfen dir keine kosten berechnen.

Doch, wenn Sie rechtmäßigen Anspruch auf die Domain haben, dann haben sie Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

die haben nur das recht, dass du diese domain kündigst, damit die sie beanspruchen können (müssen sie aber nicht)

Nein stimmt nicht...
Die Grundsätzliche Frage dabei ist immer welche Rechte Du für dich geltend machen kannst. Sie dürfen nicht um des Abmahnenswillen wegen den Inhaber zur Unterlassung auffordern.

TomIRL