Abmahnung
Tom
- recht
Hello,
darf eine Agentur im Auftrag ihres Kunden (eine Stadt) "seine" Domain vom derzeitigen Inhaber herausverlangen und dafür ihre Kosten geltend machen?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Sup!
Vielleicht fragst Du das Deinen Anwalt?
Gruesse,
Bio
Ich glaube Orte und andere Bezeichnungen mit allgemeinem Interesse muß man herausgeben.
Wenn Dir viel an der Domain liegt frage lieber nochmal einen Anwalt, der auf Online- oder Medienrecht spezialisiert ist.
hi
eine grobe tendenz kann dir auf diese frage auch sicherlich
de.soc.recht.marken+urheber
liefern :)
so long
Ole
(8-)>
Hallo,
eigentlich darf nur ein Anwalt eine Abmahngebühr verlangen und das nur in einem festgelegten Rahmen. Eine "einfache" Person ist meiner Meinung nach dazu nicht berechtigt.
Grüße, Matthias
Hello,
darf eine Agentur im Auftrag ihres Kunden (eine Stadt) "seine" Domain vom derzeitigen Inhaber herausverlangen und dafür ihre Kosten geltend machen?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Das mußt Du wirklich Deinen Anwalt haben. Solange Du die Domain hast, die dem Namen einer Stadt entspricht, und nicht zufällig Dein Name oder Deine Firma genauso lauten, wirst Du sehr schlechte Karten haben. Prinzipiell hat die Stadt das erste Recht auf die Domain, sofern von Deiner Seite nicht wirklich ein begründeter Anspruch besteht (was zu 99,9999% bei solchen Fällen normalerweise nicht der Fall ist, wenn es sich dabei um Privatpersonen handelt).
ich glaube, da hast du schlechte karten.
die stadt hat anspruch auf diese domain.
aber sie dürfen dir keine kosten berechnen.
die haben nur das recht, dass du diese domain kündigst, damit die sie beanspruchen können (müssen sie aber nicht)
da fällt mir noch eine mehr oder wenige lustige geschichte dazu ein:
in amerika hat mal ein programmierer namens "Mike Row" eine domain für sich beansprucht. die nannte er sinngemäß: www.mike-row-soft.com
da kam doch tatsächlich eine klage von microsoft, dass er diesen domainnamen zu unterlassen habe, da es im wortlaut "Microsoft" zu ähnlich klänge.
microsoft bekam recht
Hallo,
da fällt mir noch eine mehr oder wenige lustige geschichte dazu ein:
in amerika hat mal ein programmierer namens "Mike Row" eine domain für sich beansprucht.
Der Kerl hieß übrigens Mike Rowe.
die nannte er sinngemäß: www.mike-row-soft.com
Nein, www.mikerowesoft.com
da kam doch tatsächlich eine klage von microsoft, dass er diesen domainnamen zu unterlassen habe, da es im wortlaut "Microsoft" zu ähnlich klänge.
Nein, Microsoft hat ihm nur gedroht, hat ihn jedoch nicht verklagt.
microsoft bekam recht
Nein. Siehe:
< http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=mikerowe&button=los%21>
< http://www.theregister.co.uk/2004/01/19/microsoft_lawyers_threaten_mike_rowe/>
Viele Grüße,
Christian
Moin,
ich glaube, da hast du schlechte karten.
die stadt hat anspruch auf diese domain.
Woher weißt Du?
Kennst Du Suhl gegen Suhl?
Das hängt von den individuellen Umständen ab.
aber sie dürfen dir keine kosten berechnen.
Doch, wenn Sie rechtmäßigen Anspruch auf die Domain haben, dann haben sie Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
die haben nur das recht, dass du diese domain kündigst, damit die sie beanspruchen können (müssen sie aber nicht)
Nein stimmt nicht...
Die Grundsätzliche Frage dabei ist immer welche Rechte Du für dich geltend machen kannst. Sie dürfen nicht um des Abmahnenswillen wegen den Inhaber zur Unterlassung auffordern.
TomIRL
Moin!
darf eine Agentur im Auftrag ihres Kunden (eine Stadt) "seine" Domain vom derzeitigen Inhaber herausverlangen und dafür ihre Kosten geltend machen?
Grundlage der Geltendmachung von Gebühren eines Anwaltes bei Abmahnungen ist immer "Geschäftsführung ohne Auftrag", d.h. der Anwalt wird, ohne dass du das beauftragt hast, für dich tätig, um dich vor weiteren Rechtsverstößen zu bewahren, und kann deshalb von dir die Erstattung seines Aufwandes verlangen.
In einem anderen Fall (bekannt unter dem Stichwort "OBSOC-Telekom-Hack") hat der "Hacker", der die Schwachstellen der Telekom ausfindig gemacht hat, von der Telekom ebenfalls Bezahlung wegen "Geschäftsführung ohne Auftrag" geltend gemacht, schließlich ist es im Interesse der Telekom gewesen, die Lücken zu schließen. Die Telekom wollte aber nicht so recht ran an das Thema, so dass schließlich auf diese Zahlung verzichtet und die Story veröffentlicht wurde.
Ob in diesem konkreten Fall eine Agentur im Auftrag der Stadt ihren Aufwand beim Domaininhaber in Rechnung stellen kann, hängt wirklich von den konkreten Umständen ab. Ich sag mal so: Versuchen kann man es ja mal, und es ist auch nicht strafbar, das zu bezahlen.
Frage einen Anwalt. Der wird wissen, was zu tun und zu bezahlen ist.
- Sven Rautenberg