gipsy: Pseudonym - Realname - Persönlichkeitsrecht?

Hallo allerseits,

ich habe schon ein wenig rumgesucht (hier und bei meinem Freund google), allerdings noch nichts gefunden.

Wenn jemand ein Forum hat und ein User dort einen anderen User (der in dem Forum nicht schreibt, aber den die Anwesenden im Forum aus anderen Foren kennen) das Pseudonym mit dem realen Namen und Wohnort der Person in Zusammenhang bringt, würde ich mal vermuten, dass da Rechte verletzt werden.

Wie ist das denn, wenn nun das Forum passwortgeschützt wird oder die ganze Website passwortgeschützt wird. Werden dann immer noch Rechte verletzt?

Weiß jemand von euch Bescheid?

VG

gipsy

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*************** ein streunender zigeuner ***************
  1. Tach Gipsy

    ich habe schon ein wenig rumgesucht (hier und bei meinem Freund google), allerdings noch nichts gefunden.

    Das ist fein.

    Wenn jemand ein Forum hat und ein User dort einen anderen User (der in dem Forum nicht schreibt, aber den die Anwesenden im Forum aus anderen Foren kennen) das Pseudonym mit dem realen Namen und Wohnort der Person in Zusammenhang bringt, würde ich mal vermuten, dass da Rechte verletzt werden.

    Und welchen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Tatbestand erfüllt das nach deiner Ansicht. Nach meiner Ansicht ist das höchstens grober Unfung, und der ist in den seltensten Fällne justitiabel. Es sei denn, der womöglich geschädigten Person, entständen Schäden an Leib, Seele oder Ruf.

    Wie ist das denn, wenn nun das Forum passwortgeschützt wird oder die ganze Website passwortgeschützt wird. Werden dann immer noch Rechte verletzt?

    Muss man die letzte Frage jetzt verstehen oder kann dass sein, dass du bei der Formulierung selbiger genau so unkonkret warst wie bei der Formulierung der ersten?

    Gruß Josef

    1. Hallo Josef,

      ich habe dazu folgendes gefunden: Quelle: http://www.realname-diskussion.info/faq.htm#17

      Zitat:


      Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen einen Zusammenhang zwischen einem pseudonym verfaßten Artikel und der Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer Antwort personenbezogene Daten veröffentlicht, so stellt diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz verpflichtet.

      Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.


      Der betroffene UserX (dessen Daten in diesen Zusammenhang gebracht wurde) hat nicht in diesem ForumX , aber in vielen anderen Foren unter Pseudonym gepostet. Alle Schreiber in dem ForumX lesen und schreiben auch in den anderen Foren, wo dieser UserX unter seinem Pseudonym postet. Das Forum war frei zugänglich.

      Der UserX hat dann den Verfasser des Postings aufgefordert, die entsprechenden Daten aus dem Posting zu entfernen.

      Das Forum ist nun passwortgeschützt. Der betroffene UserX hat natürlich keines und es bekommen auch nur ausgesuchte Personen das Passwort zu diesem Forum. Was mich nun interessiert ist, ob die im Zitat angesprochene Persönlichkeitsverletzung nur für öffentlich und allen zugängigen Seiten gilt oder eben auch für "geschlossene" Bereiche.

      Vielleicht sollte die Frage eher lauten: Wie öffentlich ist ein geschlossenes Forum?

      Ich hoffe, ich habe mich diesmal klarer ausgedrückt?

      VG

      gipsy

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