Hallo Josef,
ich habe dazu folgendes gefunden: Quelle: http://www.realname-diskussion.info/faq.htm#17
Zitat:
Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen einen Zusammenhang zwischen einem pseudonym verfaßten Artikel und der Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer Antwort personenbezogene Daten veröffentlicht, so stellt diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz verpflichtet.
Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.
Der betroffene UserX (dessen Daten in diesen Zusammenhang gebracht wurde) hat nicht in diesem ForumX , aber in vielen anderen Foren unter Pseudonym gepostet. Alle Schreiber in dem ForumX lesen und schreiben auch in den anderen Foren, wo dieser UserX unter seinem Pseudonym postet. Das Forum war frei zugänglich.
Der UserX hat dann den Verfasser des Postings aufgefordert, die entsprechenden Daten aus dem Posting zu entfernen.
Das Forum ist nun passwortgeschützt. Der betroffene UserX hat natürlich keines und es bekommen auch nur ausgesuchte Personen das Passwort zu diesem Forum. Was mich nun interessiert ist, ob die im Zitat angesprochene Persönlichkeitsverletzung nur für öffentlich und allen zugängigen Seiten gilt oder eben auch für "geschlossene" Bereiche.
Vielleicht sollte die Frage eher lauten: Wie öffentlich ist ein geschlossenes Forum?
Ich hoffe, ich habe mich diesmal klarer ausgedrückt?
VG
gipsy
*************** ein streunender zigeuner ***************