fk: LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

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rechtswidrig ist GESCHÄFTSMÄßIGE rechtsberatung.

Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

ist eine 'selbsthilfegruppe' geschäftsmäßig ?

Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:

ich nenne soetwas TIPS.

Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.

kann eine GEMEINNÜTZIGE einrichtung GESCHÄFTSMÄßIG sein ????

die frage ist wohl: was ist GESCHÄFTSMÄßiG ?

je nach dem wie die juristen das interpretieren (die haben ja eigene definitionen), kann alles mögliche GESCHÄFTSMÄßIG ausgelegt werden.

für mich ist ein GESCHÄFT etwas, um GELD zu verdienen. so versteht es jedenfalls die mehrzahl der unternehmer.

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LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

Günter Frhr. v. Gravenreuth
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    Stonie
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