Günter Frhr. v. Gravenreuth: LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

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LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

Günter Frhr. v. Gravenreuth
  • recht
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    Reiner
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        Reiner
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        Michael der Zweite
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    Der Martin
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      Christian Kruse
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        Tom
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        Der Martin
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          Christian Kruse
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          Tom
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          Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        TomIRL
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            wahsaga
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              Tom
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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    Thomas J.S.
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    Bio
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      Mathias Bigge
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        Tom
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              XaraX
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          Günter Frhr. v. Gravenreuth
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    Michael der Zweite
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            Cybaer
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          Chräcker Heller
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          wahsaga
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    Bitte um Beschreibung eines Kopiervorgangs

    Stonie
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    wahsaga

Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:

„Exakt so muss man das schreiben. Nicht das der Eindruck entsteht, Du hättest nur behauptet, nicht eingreifen zu können. Und darauf hinweisen, dass es dem Abmahner möglichgewesen wäre, den eigentlichen Verletzer zu ermitteln ...“ .

Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.

Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.

Im vergangenen Jahr hatte der Verein bereits einen Datenschutzprozess vor dem AG Geislingen/LG Ulm verloren.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. Hallo Günni,

    Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.

    Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.

    ist das jetzt von Nachteil für Deinen (ehemaligen) Partner? ;-)

    Gruß
    Reiner

    1. Hallo Günni,

      Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.

      ist das jetzt von Nachteil für Deinen (ehemaligen) Partner? ;-)

      Gruß
      Reiner

      Nö - allenfalls für gewisse "Weltverbesserer", die unbedingt sich in andere Auseinandersetzungen einmischen müssen - da kommt es halt dann auch zu Kolateralschäden :-D

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. ist das jetzt von Nachteil für Deinen (ehemaligen) Partner? ;-)

        Gruß
        Reiner

        Nö - allenfalls für gewisse "Weltverbesserer", die unbedingt sich in andere Auseinandersetzungen einmischen müssen - da kommt es halt dann auch zu Kolateralschäden :-D

        Ist das nicht genau das, was Deine Berufsgruppe macht:
        Sich in fremde Auseinandersetzungen einmischen?

        Aber Du meinst sicher, daß die Welt dadurch um keinen Deut besser wird. Das ist sicher die Einschränkung, die den Unterschied macht.

        Gruß
        Reiner

      2. Nö - allenfalls für gewisse "Weltverbesserer", die unbedingt sich in andere Auseinandersetzungen einmischen müssen - da kommt es halt dann auch zu Kolateralschäden :-D

        A propos Einmischen...

        Mit freundlichen Grüßen

        Nö, nix freundlich.

        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

        Schon gut, ich heisse einfach nur Michael.

  2. Hallo,

    das ist ja alles ganz interessant, aber worin besteht denn nun die Ordnungswidrigkeit, Straftat oder was auch immer hier für eine Rechtsverletzung vorliegen mag?

    [...] sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte.

    Ah, ist es das: Die Anstiftung zu einer Straftat?
    Sonst finde ich in den von dir zitierten Passagen nämlich nichts, was mein laienhaftes Rechtsempfinden stören würde.

    Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung ...

    Augenblick: Die Beratung an sich ist ja wohl nichts Illegales. Höchstens die Inhalte derselben!
    Schönen Abend noch,

    Martin

    1. 你好 Der,

      Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale
      Rechtsberatung ...

      Augenblick: Die Beratung an sich ist ja wohl nichts Illegales.
      Höchstens die Inhalte derselben!

      Unentgeltliche Rechtsberatung ist nicht legal.

      再见,
       CK

      --
      "Ich muss auflegen, mein Essen ist gleich fertig."
      "Oh, was gibt 's denn?"
      "Hmm. Die Packung liegt schon im Muell, keine Ahnung.
      http://wwwtech.de/
      1. Hello,

        Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale
        Rechtsberatung ...

        Augenblick: Die Beratung an sich ist ja wohl nichts Illegales.
        Höchstens die Inhalte derselben!

        Unentgeltliche Rechtsberatung ist nicht legal.

        Und entgeltliche Falschberatung durch die "Branche"?

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
      2. Hallo CK,

        das ist doch wohl absurd!

        Unentgeltliche Rechtsberatung ist nicht legal.

        Das heißt also, wenn ein Freund oder Vereinsgenosse wegen irgendwelcher Bagatellen eine Anzeige von seinem Nachbarn am Hals hat und ich sage ihm dann, "Mensch, geh doch nochmal hin, entschuldige dich bei deinem Nachbarn, erkläre ihm, warum du so gehandelt hast, vielleicht zieht er ja seine Anzeige zurück", dann wäre das illegal?

        Also wenn das stimmt, dann geht unser Rechtssystem aber wirklich den Bach runter. Nein, dann ist es eigentlich schon ziemlich heruntergekommen.

        *keuch* *schluck*

        Martin

        1. 你好 Martin,

          wie genau das geregelt ist weiss ich nicht, am besten fragst du da einen
          Fachmann.

          再见,
           CK

          --
          Nichts zu begehren, das ist der Weg.
          http://wwwtech.de/
        2. Hello,

          Das heißt also, wenn ein Freund oder Vereinsgenosse wegen irgendwelcher Bagatellen eine Anzeige von seinem Nachbarn am Hals hat und ich sage ihm dann, "Mensch, geh doch nochmal hin, entschuldige dich bei deinem Nachbarn, erkläre ihm, warum du so gehandelt hast, vielleicht zieht er ja seine Anzeige zurück", dann wäre das illegal?

          Das ist ja keine Rechtsberatung. Oder hast Du Dich irgendwo auf geltendes 'Recht' bezogen?
          Ich konnte nirgends eine Formulierung entdecken, in der es hieß "nach §xy Abs_Z sowieso_gesetz" ...

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
        3. Hallo CK,

          das ist doch wohl absurd!

          Unentgeltliche Rechtsberatung ist nicht legal.

          Das heißt also, wenn ein Freund oder Vereinsgenosse wegen irgendwelcher Bagatellen eine Anzeige von seinem Nachbarn am Hals hat und ich sage ihm dann, "Mensch, geh doch nochmal hin, entschuldige dich bei deinem Nachbarn, erkläre ihm, warum du so gehandelt hast, vielleicht zieht er ja seine Anzeige zurück", dann wäre das illegal?

          Das ist keine RECHTSberatung. Auch fehlt es an der Häufigkeit.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      3. Moin,

        Unentgeltliche Rechtsberatung ist nicht legal.

        Übrigens unetngeltliche Rechtsberatung ist legal, nur kostenlose Rechtsberatung nicht

        Naja... wer überhaupt Rechtsberatung durchführen darf, ist die eigentliche Frage.
        Und wann handelt es sich um Rechtsberatung und wann ist es nur ein nachbarschaftlicher "Hinweis".

        ToMIRL

        1. Hello,

          Naja... wer überhaupt Rechtsberatung durchführen darf, ist die eigentliche Frage.
          Und wann handelt es sich um Rechtsberatung und wann ist es nur ein nachbarschaftlicher "Hinweis".

          Erfahrungsaustausch ist (noch) nicht verboten in DE
          Das kommt aber bestimmt nächstes Jahr, nach dem Verbot, private KFZ auf der Autobahn zu benutztn. Die Autobahn-KFZ müssen dann beim Feudalherren gemietet werden, wenn es so weiter geht.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
          1. hi,

            Erfahrungsaustausch ist (noch) nicht verboten in DE
            Das kommt aber bestimmt nächstes Jahr, nach dem Verbot, private KFZ auf der Autobahn zu benutztn. Die Autobahn-KFZ müssen dann beim Feudalherren gemietet werden, wenn es so weiter geht.

            meintest du frei- statt feudal?

            gruß,
            wahsaga

            --
            "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
            1. Hello,

              Erfahrungsaustausch ist (noch) nicht verboten in DE
              Das kommt aber bestimmt nächstes Jahr, nach dem Verbot, private KFZ auf der Autobahn zu benutztn. Die Autobahn-KFZ müssen dann beim Feudalherren gemietet werden, wenn es so weiter geht.

              meintest du frei- statt feudal?

              *ggg*

              Nein, hier meinte ich tatsächlich mal, was ich schrieb.
              Der Trend ist doch offensichtlich. Das Bürgertum wird bereits seit 20 Jahren wirtschaftlich plattgemacht und die "Arbeiterschicht", sofern es sie überhaupt noch gibt, entrechtet und demnächst entlassen. Das gibt den "Bürgern", die jetzt arbeitslos sind, wieder etwas Auftrieb. dsa hält sie noch ein paar jahre still aber auch klein. Das Spiel nennt sich "teile und herrsche" und scheint ja auch wunderbar zu funktionieren in diesem unseren Lande.

              Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              Nur selber lernen macht schlau
    2. Hallo,

      das ist ja alles ganz interessant, aber worin besteht denn nun die Ordnungswidrigkeit, Straftat oder was auch immer hier für eine Rechtsverletzung vorliegen mag?

      Eines (von vielen) Beispielen habe ich ja schon gepostet. Ob es zu eine Ordnungswidrikeitsanzeige kommt möchte ich noch offen lassen. Die Strafanzeige der Firma ist wohl vieeeeeeel wirksamer.

      [...] sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte.

      Ah, ist es das: Die Anstiftung zu einer Straftat?

      IMO: Ja.

      Sonst finde ich in den von dir zitierten Passagen nämlich nichts, was mein laienhaftes Rechtsempfinden stören würde.

      Zur Technik:
      Wenn man eine beliebige voreingestellte(!) List bekommt, wie z.B. die Liste aller mails, dann sollte es nicht vorkommen, dass

      a) eine Zeile in einer anderen Schriftart und -größe kommt und
      b) man davon postet, dass "Photoshop heiß läuft".

      Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung ...

      Augenblick: Die Beratung an sich ist ja wohl nichts Illegales. Höchstens die Inhalte derselben!

      Ok, ok!!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  3. Lieber Günther,

    Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

    Ich gehe davon aus, dass du dich in dieser Aussage mit "Raubkopierer" auf den münchner Anwalt beziehst, in dessen Büro das Landeskriminalamt eine Warez-Razzia durchgeführt hat.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/51156

    Grüße
    Thomas

  4. Sup!

    Wie überaus schön, dass Sie die URL von diesem Forum nicht vergessen haben. Schöner wäre natürlich, wenn das neue Rechtsberatungsgesetz schon in Kraft getreten wäre, da hätten Sie ggf. nichts gehabt, um es hier herumzuposaunen.

    Gruesse,

    Bio

    --
    Keep your friends close, but your enemies closer!
    1. Hi Bio,

      das neue Rechtsberatungsgesetz

      Vielleicht schiebst Du mal ein paar Infos dazu nach. Von meiner Seite ein paar Bemerkungen zum Ursprungsgesetz von 1935:

      http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/originalfassung.html

      "§ 8. Wer, ohne im Besitz der nach diesem Artikel erforderlichen Erlaubnis zu sein, fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt oder gegen ein Verbot der im § 7 Satz 2 bezeichneten Art verstößt, wird mit Geldstrafe bestraft."

      "Art. 6 (Inkrafttreten und Übergangsvorschriften)

      Aus der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes
      (vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481)

      § 5. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.

      § 11. (2) Das Gesuch ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk die Rechtsbesorgung ausgeübt werden soll. Außer den im § 8 bezeichneten Belegen sind dem Gesuch ein handschriftlicher Lebenslauf sowie Nachweisungen über die Staatsangehörigkeit und die Abstammung des Nachsuchenden beizufügen."

      Das heute gültige Gesetz ist von ähnlich strahlender Unklarheit wie der Kopfschmerz nach einer durchzechten Nacht, da es eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregeln gibt. Zur Tendenz hier ein Auszug:

      "§ 1 [Behördliche Erlaubnis]
      (1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. "

      Auf der oben angegebenen Site gibt es einige Hinweise zur Praxis.

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hello,

        § 5. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.

        Liegt da des Rätsels Lösung?
        Und gilt das auch noch heute (im übertragenen Sinne)?
        Wer der Obrigkeit nicht passt, muss seine Schnauze halten!

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Hi,

          § 5. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.
          Liegt da des Rätsels Lösung?

          Rhetorische Frage?

          Wenn nicht: *Das* war der Zweck dieses Gesetzes, das, wie manch anderes aus unseliger Zeit, insbesondere was die Justiz angeht, 1945 überlebt haben ...

          Gruß, Cybaer

          --
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          1. Hello,

            § 5. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.
            Liegt da des Rätsels Lösung?

            Rhetorische Frage?

            *mmmh*

            Wenn nicht: *Das* war der Zweck dieses Gesetzes, das, wie manch anderes aus unseliger Zeit, insbesondere was die Justiz angeht, 1945 überlebt haben ...

            Dachte ichs mir doch gleich ;-)

            Aber warum solche Gesetze dann solange überleben, kann ich nicht verstehen.
            Es gibt wohl noch eine Menge davon, an denen man nur ein wenig herumgebastelt hat, sie aber nicht abgeschafft hat.

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            1. Hi,

              Aber warum solche Gesetze dann solange überleben, kann ich nicht verstehen.

              Die Justiz und die (herrschenden) Politiker waren damals nicht sonderlich gut entnazifiziert (vorsichtig formuliert).

              Genau wie die Ärzteschaft übrigens.

              Kein Vergleich zum Umgang mit den "Roten Schafen" nach dem Untergang der DDR.

              1. Man hat die Menschen damals ja noch gebraucht, um einen neuen Staat aus Trümmern aufzubauen.
              2. Nazi war ja ohnehin keiner gewesen.
              3. Man hatte direkt nach der "Stunde 0" auch wohl existentiellere Sorgen.

              Das fing wohl erst mit den "68ern" an, sich zu bessern ...

              Gruß, Cybaer

              --
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            2. Hallo Tom,

              Aber warum solche Gesetze dann solange überleben, kann ich nicht verstehen.
              Es gibt wohl noch eine Menge davon, an denen man nur ein wenig herumgebastelt hat, sie aber nicht abgeschafft hat.

              Gesetze sind das Fundament jeder Regierung, die der Willkür eines jeden einzelnen geregelt Einhalt gebieten will. Das Bürgerliche Gesetzbuch z. B. regelt alltägliche Dinge und fußt auf dem Reichsgesetbuch von 1894. Dieses beruht im wesentlichen in grader Linie aus alt römischen und byzantinischen Gesetzen.
              Nur weil sich Regierungen und Regierungsformen ändern, ändern sich doch nicht alle Dinge im geschäftlichem Miteinander. Es ist schlichtweg unsinnig das Rad immer wieder neu zu erfinden.

              So traurig es ist, werden auch Errungenschaften für eine Gruppe, wie den Anwälten, aus Hitlers Regiemen trotzdessen es ihrer vorher nicht bedurfte, natürlich dankend angenommen.

              Gruß aus Berlin!
              eddi

      2. Sup!»

        Vielleicht schiebst Du mal ein paar Infos dazu nach.

        Na sicher - whoomp, here it is:

        http://www.bmj.bund.de/media/archive/746.pdf

        Scheint schon beschlossen zu sein, nur noch nicht in Kraft, denn die Behörden müssen erstmal Vorbereitungen treffen und bla.

        Gruesse,

        Bio

        --
        Keep your friends close, but your enemies closer!
        1. Sup!»

          Vielleicht schiebst Du mal ein paar Infos dazu nach.

          Na sicher - whoomp, here it is:

          http://www.bmj.bund.de/media/archive/746.pdf

          Beachtenswert § 6 II - also auch zukünftig keine allgemeine Rechtsberatung durch Kaninchenzuchtvereine u. ä.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

          1. Sup!

            Beachtenswert § 6 II - also auch zukünftig keine allgemeine Rechtsberatung durch Kaninchenzuchtvereine u. ä.

            Aber Rechtsberatung innerhalb des Vereins ist zulässig, und die Handhabe gegen "Rechtsbrecher" wird sicher auch schwieriger.

            Gruesse,

            Bio

            --
            Keep your friends close, but your enemies closer!
    2. Sup!

      Schöner wäre natürlich, wenn das neue Rechtsberatungsgesetz schon in Kraft getreten wäre, da hätten Sie ggf. nichts gehabt, um es hier herumzuposaunen.

      Irrtum - eine systematische Rechtsberatung durch so einen Verein ist auch zukünftig illegal (ansonsten könnte ja jeder Kaninchenzüchterverein "Rechtsberatung" für jedermann anbieten.)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Lieber Günter,

        Irrtum - eine systematische Rechtsberatung durch so einen Verein ist auch zukünftig illegal (ansonsten könnte ja jeder Kaninchenzüchterverein "Rechtsberatung" für jedermann anbieten.)

        Auch für Esel?

        Grüße
        Thomas

  5. Hallo Leute

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Oh...ist das nicht der hier allseits beliebte "Rechtsanwalt"? Bitte nicht verklagen, weil ich das Wort "Rechtsanwalt" in Anführungszeichen schreibe, aber Rechtsanwälte kümmern sich doch eigentlich um das Recht. Nicht um die Konstruktion irgendwelcher absurden Fälle, nur um Schadenersatz oder Genugtuung, oder wie auch immer die Kohle dann heisst, einzufahren. Leider habe ich von dieser hochintellektuellen (Anwalt! Dipl.-Ing!) Person adeliger Abstammung (Donnerwetter! Freiherr von Gravenreuth - nicht schlecht!) hier im Forum schon genau solches gehört. Pfui, solche Sachen.

    Wie viel ich ihm wohl schon Schulde für dieses Posting?

    Gruss

    Michael

    PS: Sollte es sich bei GFvG um jemanden handeln, der self noch nie verklagt hat, dann nehme ich meine Ausführungen zurück. Ansonsten empfinde ich für diese Person tiefste Abscheu.

    1. Hi,

      Oh...ist das nicht der hier allseits beliebte "Rechtsanwalt"?

      "Der mit dem 'Syndikus in Handschellen'" (bekannt aus Funk und Fernsehen) ... :-))

      ... und "Freund" minderjähriger Mädchen namens "Tanja". >;->

      Gruß, Cybaer (dem jetzt immer noch einer abgeht, wenn er an die TV-Bilder, insbesondere den Gesichtsausdruck, denkt - oder sie mal wieder sieht :))

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      1. Hi,

        ... und "Freund" minderjähriger Mädchen namens "Tanja". >;->

        und ich ärgere mich heute noch, dass ich den Brief mit Softwaretauschangeboten, den ich damals von "ihr" bekam, nicht aufbewahrt habe ...

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
    2. Hallo,

      Rechtsanwälte kümmern sich doch eigentlich um das Recht.

      naja, nicht um "das Recht" sondern um "die Rechte" (ihrer Mandanten) - da wäre schon ein Unterschied der dann manchmal zu Iritationen führen kann.

      oder Genugtuung,

      Das ist dem Ausgangsposter immer besonders wichtig, so etwa wie meinem 3-jährigen Sohn, wenn der mit einem Stift drei Krakelkreis gezogen hat und damit ankommt und "schön, ne?" sagt. In diesem Sinne haben wir bereits ein paar Postings bekommen. Wir streicheln ihn dann immer ein wenig, zucken netterwiese auch etwas und sagen "tolle Kreise, gaaanz tolle Kreise" und zeigen so eine gewisse Sozialkompetenz. In diesem Sinne überfällt mich (ohne Quatsch jetzt) immer eine geiwsse Rührung, wenn ich sehe das er mal wieder was gepostet hat.

      Person adeliger Abstammung

      nicht wirklich... und nicht so wichtig nehmen....

      Chräcker

      --
      Erinnerungen?
      zu:]
      1. Hi,

        Person adeliger Abstammung

        nicht wirklich... und nicht so wichtig nehmen....

        wurde der Adel in Deutschland nicht sowieso abgeschafft (vgl. http://www.printzip.de/index.php?datenbank/besucher/text-anzeige.php?303)? Zwar nicht so radikal wie in Frankreich ;-) aber immerhin.

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        PS: Was ist falsch an dem Link, er wird nicht als solcher übernommen =:-o

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
        1. Hi,

          PS: Was ist falsch an dem Link, er wird nicht als solcher übernommen =:-o

          Die Sonderzeichen im Parameter ("/" & "?") sind nicht codiert ("escaped").

          http://www.printzip.de/index.php?datenbank%2Fbesucher%2Ftext-anzeige.php%3F303

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          1. Hi,

            http://www.printzip.de/index.php?datenbank%2Fbesucher%2Ftext-anzeige.php%3F303

            Toll, der dortige "Webmaster" ist wohl eher ein "Webmasterchen". Der URL funktioniert nur, wenn man fälschlicheweise nicht codiert (="Stümper@Work").

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        2. Hallo,

          wurde der Adel in Deutschland nicht sowieso abgeschafft

          aber man kann trotzdem adeliger Abstammung sein, wenn einer der Vorfahren noch Adel sein durfte.... In diesem Sinne haben natürlich einige hier Chancen, adeliger Abstammung zu sein....

          Chräcker

          --
          Erinnerungen?
          zu:]
        3. hi,

          wurde der Adel in Deutschland nicht sowieso abgeschafft (vgl. http://www.printzip.de/index.php?datenbank/besucher/text-anzeige.php?303)? Zwar nicht so radikal wie in Frankreich ;-) aber immerhin.

          http://de.wikipedia.org/wiki/Gravenreuth#Adelstitel:

          gruß,
          wahsaga

          --
          "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
          1. Hi,

            http://de.wikipedia.org/wiki/Gravenreuth#Adelstitel:

            danke, interessanter Artikel!

            Was mich dabei mal interessiert: Wenn der "Freiherr" nur noch ein Namensbestandteil ist, warum wird er von seinem Träger dann in abgekürzter Form verwendet? Frau Leutheusser-Schnarrenberger schreibt sich ja auch nicht Lths.-Schnarrenberger.

            Schönen Sonntag noch!
            O'Brien

            --
            Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
            1. Hi O'Brien und andere Adelsforscher,

              Angesichts der Debatten im Netz, ob Herr v. Gravenreuth wirklich zum Hochadel gehört, wie z.B. hier:

              Wenn der "Freiherr" nur noch ein Namensbestandteil ist, warum ..."

              dann frage ich mich, warum euch das nun interessiert ....

              Viele Grüße
              Mathias Bigge

              --
              http://aktuell.de.selfhtml.org/tippstricks/index.htm
              Wahrer Adel kommmt von innen *g*
              1. Hi,

                Hi O'Brien und andere Adelsforscher,

                danke, dass du mich als Forscher ansiehst :-)

                Angesichts der Debatten im Netz, ob Herr v. Gravenreuth wirklich zum Hochadel gehört, wie z.B. hier:

                Ob dieser Herr dazu gehört oder nicht, ist mir relativ egal. _Hier_ging es mir tatsächlich um die Abkürzung, ich würde meinen Namen jedenfalls nicht abkürzen. Man könnte jetzt vermuten, dass diejenigen, die ihren "Freiherr" (oder was auch immer) abkürzen, dies tun, weil sie ihn nicht als Namensbestandteil, sondern als Titel sehen ...

                Und die langen Diskussionen bei diesem speziellen Freiherrn sind sicherlich auch auf seine Handlungen insbesondere in der Vergangenheit zurückzuführen. Da entlädt sich dann die Wut über eine vermutete Abzockermentalität indem über den Adel hergezogen wird.

                Wenn der "Freiherr" nur noch ein Namensbestandteil ist, warum ..."

                dann frage ich mich, warum euch das nun interessiert ....

                Oh, ich habe viele Interessen :)

                Vielleicht ist es aber auch nur der Neid, weil ich kein Ex-Adliger bin und auch heute in Deutschland den "Adligen" noch immer so untertänig begegnet wird, aber mir nicht.

                Ist das eigentlich wirklich typisch deutsch, diese Obrigkeitshörigkeit? Wenn ich das beim Friseur schon höre: Oh, die Frau Amtsrat, guten Tag, Frau Professor, sieh mal, der Prinz von Weißnichwo. Ich halte es generell für falsch, Menschen bevorzugt zu behandeln für etwas, das sie sich nicht selbst erarbeitet haben. Ob das nun ein (Ex-)Adliger ist, dessen Vorfahren ihre Untertanen ausgebeutet haben, oder ob es die "angeheirateten Titel" sind, spielt dabei keine Rolle. Jeder Mensch sollte für seine eigenen Leistungen angesehen werden, nicht dafür, schlau geheiratet zu haben oder in irgendeine bevorzugte Sippe hineingeboren zu sein.

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                --
                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                1. Hi O'Brien,

                  Ist das eigentlich wirklich typisch deutsch, diese Obrigkeitshörigkeit?

                  Nein, das kommt aus Österreich, Italien und England.

                  Viele Grüße
                  Mathias Bigge

                  1. Hi,

                    Ist das eigentlich wirklich typisch deutsch, diese Obrigkeitshörigkeit?
                    Nein, das kommt aus Österreich, Italien und England.

                    Wohl doch eher von Luther ...

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Hallo,

        Rechtsanwälte kümmern sich doch eigentlich um das Recht.
        naja, nicht um "das Recht" sondern um "die Rechte" (ihrer Mandanten)

        oder auch "recht wenig".

        In diesem Sinne überfällt mich (ohne Quatsch jetzt) immer eine geiwsse Rührung, wenn ich sehe das er mal wieder was gepostet hat.

        ich wunder mich eher darüber, warum er sich noch hier hin traut - bzw generell: warum er sich noch "ins Netz traut" - und sich dabei aufspielt wie der kleine breakdancende GEZ-Mann aus der Werbung. Der mit dem schicken Halskettchen.

        Gruß,
        _Dirk°

    3. Hallo Leute

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      Oh...ist das nicht der hier allseits beliebte "Rechtsanwalt"? Bitte nicht verklagen, weil ich das Wort "Rechtsanwalt" in Anführungszeichen schreibe, aber Rechtsanwälte kümmern sich doch eigentlich um das Recht.

      Gehört Verbraucherschutz (= Rechtsberatungsgesetz) nicht zum "Recht"?

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      gravenreuth@gravenreuth.de

    4. Hallo,

      Oh...ist das nicht der hier allseits beliebte "Rechtsanwalt"?

      nö, es ist nur Tanja. Sie postet hier schon lange Zeit als Günter.

      Gruß,
      _Dirk°

    5. Hallo Michael,

      Rechtsanwälte kümmern sich doch eigentlich um das Recht.

      nein, das ist die Aufgabe der Richter. Rechtsanwälte kümmern sich im eigene Allgemeinen um Interessen und ihre Altersvorsorge.

      Gruß, Andreas

      --
      SELFFORUM - hier werden Sie geholfen,
      auch in Fragen zu richtiges Deutsch
      1. Hi Andreas,

        Rechtsanwälte kümmern sich doch eigentlich um das Recht.

        nein, das ist die Aufgabe der Richter.

        in erster Linie ist das die Aufgabe der Legislative, darum heißt sie auch so ;-)

        Grüße,
         Roland

  6. Hi,

    Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

    Ich bin kein Raubkopierer!
    Frage mal deinen Kollegen, was das ist. Vielleicht kennt der sich mit sowas besser aus.
    Und Wettbewerbstörer...nun ja: Jeder, der in Konkurrenz (und sei es Meinungskonkurrenz) zu einem Unternehmen, stört dessen Geschäfte.
    Also zum Beispiel stört ein Betreiber einer Warez-Site den legalen Verkauf von Software.

    Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie

    Aha, so einen Satz definierst du also als eine Rechtsberatung, die
    laut BRAGO zu Kosten von 240 Euro pro Stunde Wert sein kann?

    WOW.

    Jetzt weiss ich also, was ich erwarten kann, wenn ich zu einem Anwalt gehe.
    (Jedenfalls zu solchen Anwälten, die das Zitat wirklich als schützenswerte Rechtsberatung sehen).

    „Exakt so muss man das schreiben. Nicht das der Eindruck entsteht, Du hättest nur behauptet, nicht eingreifen zu können. Und darauf hinweisen, dass es dem Abmahner möglichgewesen wäre, den eigentlichen Verletzer zu ermitteln ...“ .

    Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.

    Na und?
    Eine Verfügung ist kein Urteil und keine Bestätigung das derjenige, der die Verfügung eingereicht hat, auch im Recht ist.
    Die Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruches (bei der es wohl auch sehr wohl auf die Formulierung ankommt!) muss ebenfalls keine Zustimmung dazu sein, daß die Partei, die eine Verfügung gestellt hat, im Recht ist.

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Aha, so einen Satz definierst du also als eine Rechtsberatung, die
      laut BRAGO zu Kosten von 240 Euro pro Stunde Wert sein kann?

      a) gibt es seit dem 01. Juli 2004 die BRAGO nicht mehr ==> RVG.
      b) können vereinbarte(!) Stundensätze auch höher sein (meine sind es.)

      Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.

      Na und?
      Eine Verfügung ist kein Urteil und keine Bestätigung das derjenige, der die Verfügung eingereicht hat, auch im Recht ist.

      Schlimmer noch: Es erging ein ANERKENNTNISurteil beim LG Ulm :-D

      Die Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruches (bei der es wohl auch sehr wohl auf die Formulierung ankommt!)

      Es wurde MEIN Klageantrag von Frau S. anerkannt.

      muss ebenfalls keine Zustimmung dazu sein, daß die Partei, die eine Verfügung gestellt hat, im Recht ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hi,

        Jetzt blende mal die wesentlichen Punkte nichts aus.
        Ich erwarte eine Rücknahme dieses losen Satzes:
        "Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc."

        Ich bin zwar kein Betreiber oder Vereinsmitglied, jedoch Mitglied des
        geschlossenen Bereiches, da ein ich und mein Arbeitgeber Opfer der unseriösen Machenschaften eines Anwalts werden sollten.
        Von daher empfinde ich den obigen Satz als unhaltbaren, beleidigenden Vorwurf, den ich nicht als solches akzeptieren will, wenn dazu keine Erklärung kommt.

        Und bevor du mich ganz in die Ecke der ausgestorbenen "Netzindianer" stellst und mich als Wettbewerbstörer für Anwälte betrachtest: Ich weiss, daß die Anwaltszunft ihre Daseinsberechtigung hat und auch gute Leute hat: Im letzten Jahr haben wir zwei deiner Kollegen ganz gut bezahlt und haben mit der Kanzlei die für Marken- und Patentrecht zuständig ist auch ein Dauervertrag.

        Unsinniges Geplänkel und Rechthaberei jedoch um veraltete Nazigesetze ist unnötig und kostet uns allen als Steuerzahler Geld.

        Ciao,
          Wolfgang

  7. rechtswidrig ist GESCHÄFTSMÄßIGE rechtsberatung.

    Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

    ist eine 'selbsthilfegruppe' geschäftsmäßig ?

    Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:

    ich nenne soetwas TIPS.

    Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.

    kann eine GEMEINNÜTZIGE einrichtung GESCHÄFTSMÄßIG sein ????

    die frage ist wohl: was ist GESCHÄFTSMÄßiG ?

    je nach dem wie die juristen das interpretieren (die haben ja eigene definitionen), kann alles mögliche GESCHÄFTSMÄßIG ausgelegt werden.

    für mich ist ein GESCHÄFT etwas, um GELD zu verdienen. so versteht es jedenfalls die mehrzahl der unternehmer.

    1. rechtswidrig ist GESCHÄFTSMÄßIGE rechtsberatung.

      Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

      ist eine 'selbsthilfegruppe' geschäftsmäßig ?

      "geschäftsmäßig" ist was anderes als "gewerblich"!

      Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:

      ich nenne soetwas TIPS.

      ... und schon ging´s schief!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. "geschäftsmäßig" ist was anderes als "gewerblich"!

        und schon gehts los: juristen haben ihre eigenen 'definitionen' je nach lage und keine klaren aussagen.

        bei uns informatikern gibts nur ja / nein und kein vielleicht oder so oder so je nachdem.

        was ist denn der unterschied? ist das eine hobby und das andere beruf? oder dient beides zum geld einnehmen?

        das rechtsberatungsgesetz dient ja nur der privilegienerhaltung der winkeladvokaten. im dritten reich wurde es zudem dazu mißbraucht, um juden zu diskriminieren mit dem bekannten ziel.

        in der computerei kann jeder ahnungslose arsch alles gegen geld an jeden verscherbeln. wo bleibt hier das 'computerberatungsgesetz', welches uns informatikern ein privileg gegen die computer know-how verscherbeler verschafft.

        Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:

        ich nenne soetwas TIPS.

        ... und schon ging´s schief!

        ist das verfahren durch eine strafanzeige schon entschieden?
        das nennt der jurist doch 'prejudizieren'.
        aber das kennt man doch, wenn der richter mit dem anwalt gemeinsame kegelabende hat. zudem kratzt die eine krähe der anderen kein auge aus. daher sind entscheidungen ja oft schon von einzelnen vor der entscheidung bekannt.
        recht ist halt nicht gerecht.

        1. Moin!

          in der computerei kann jeder ahnungslose arsch alles gegen geld an jeden verscherbeln. wo bleibt hier das 'computerberatungsgesetz', welches uns informatikern ein privileg gegen die computer know-how verscherbeler verschafft.

          hehe :) Ich hatte auch schon Informatiker bei mir im Seminar...

          Aber, was die Herren Anwälte betrifft: Es gibt da auch den einen oder anderem, dem ich die Leviten gelesen habe. Auch die kochen nur mit Wasser. Was soll also das Rechtsberatungsgesetz? Wir brauchen keine Anwälte, wenn wir endlich auf Gesetze verzichten, die von Anwälten gemacht werden um das Einkommen von Anwälten zu sichern.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix®

          --
          Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
  8. Ja, guten Morgen Günni, wie geht's?

    Ich hoffe doch, es ist alles im grünen Bereich, wir hatten ja schon lange nicht mehr das Vergnügen miteinander. Hat die Gattin immer noch keinen Pelzmantel oder ist die Lederhose kaputtgegangen? Ich dachte, solche Kleinlichkeiten hättest du nicht mehr nötig - so kann mensch sich irren. Nunja, mancher lernt's, mancher nicht.

    Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

    Ach, tatsächlich? Das finde ich un-glaub-lich! Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, wie man Markenverletzer und Wettbewerbsstörer raubkopieren kann. Darf man den Vorgang aus rein technischem Interesse eigentlich in einem öffentlichen Forum beschreiben, oder macht man sich damit schon strafbar? Wenn nicht, dann fände ich es sehr nett, wenn du das mal machen könntest.

    File Griese,

    Stonie

    --
    Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
  9. Moin!

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

    Es musste sein, dass gerade Sie sich über einen "Erfolg" freuen

    • den sie selbst gar nicht hatten,
    • der auf einem Nazi-Gesetz beruht, welches einzig und allein dazu diente jüdischen Anwälten den Beruf zu nehmen.
    • welches nur deshalb noch besteht, weil im deutschen Parlament zu viele eigennützliche Anwälte parlieren. (schwatzen)

    Ich versteh das, wirklich. Sie haben sonst nichts zu feiern.
    Ein paar Leute mehr wie Sie in der Politik und wir haben eine richtige Revolution. Wie einst in Frankreich.

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
  10. hi,

    wenn ich http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=7223558&forum_id=39795 richtig interpretiere (unter dem selben titel "LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren" der selbe text wie hier), dann hat man wohl bei heise dem günni den account gesperrt, so dass er dort jetzt als "karl-may" oder auch "Wizcat" zu posten scheint *lol*

    gruß,
    wahsaga

    --
    "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."