rechtswidrig ist GESCHÄFTSMÄßIGE rechtsberatung.
Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.
ist eine 'selbsthilfegruppe' geschäftsmäßig ?
"geschäftsmäßig" ist was anderes als "gewerblich"!
Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:
ich nenne soetwas TIPS.
... und schon ging´s schief!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)