xwolf: LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

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Hi,

Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.

Ich bin kein Raubkopierer!
Frage mal deinen Kollegen, was das ist. Vielleicht kennt der sich mit sowas besser aus.
Und Wettbewerbstörer...nun ja: Jeder, der in Konkurrenz (und sei es Meinungskonkurrenz) zu einem Unternehmen, stört dessen Geschäfte.
Also zum Beispiel stört ein Betreiber einer Warez-Site den legalen Verkauf von Software.

Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie

Aha, so einen Satz definierst du also als eine Rechtsberatung, die
laut BRAGO zu Kosten von 240 Euro pro Stunde Wert sein kann?

WOW.

Jetzt weiss ich also, was ich erwarten kann, wenn ich zu einem Anwalt gehe.
(Jedenfalls zu solchen Anwälten, die das Zitat wirklich als schützenswerte Rechtsberatung sehen).

„Exakt so muss man das schreiben. Nicht das der Eindruck entsteht, Du hättest nur behauptet, nicht eingreifen zu können. Und darauf hinweisen, dass es dem Abmahner möglichgewesen wäre, den eigentlichen Verletzer zu ermitteln ...“ .

Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.

Na und?
Eine Verfügung ist kein Urteil und keine Bestätigung das derjenige, der die Verfügung eingereicht hat, auch im Recht ist.
Die Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruches (bei der es wohl auch sehr wohl auf die Formulierung ankommt!) muss ebenfalls keine Zustimmung dazu sein, daß die Partei, die eine Verfügung gestellt hat, im Recht ist.

Ciao,
  Wolfgang

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LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

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