Mathias Bigge: LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

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Hi Bio,

das neue Rechtsberatungsgesetz

Vielleicht schiebst Du mal ein paar Infos dazu nach. Von meiner Seite ein paar Bemerkungen zum Ursprungsgesetz von 1935:

http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/originalfassung.html

"§ 8. Wer, ohne im Besitz der nach diesem Artikel erforderlichen Erlaubnis zu sein, fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt oder gegen ein Verbot der im § 7 Satz 2 bezeichneten Art verstößt, wird mit Geldstrafe bestraft."

"Art. 6 (Inkrafttreten und Übergangsvorschriften)

Aus der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes
(vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481)

§ 5. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.

§ 11. (2) Das Gesuch ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk die Rechtsbesorgung ausgeübt werden soll. Außer den im § 8 bezeichneten Belegen sind dem Gesuch ein handschriftlicher Lebenslauf sowie Nachweisungen über die Staatsangehörigkeit und die Abstammung des Nachsuchenden beizufügen."

Das heute gültige Gesetz ist von ähnlich strahlender Unklarheit wie der Kopfschmerz nach einer durchzechten Nacht, da es eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregeln gibt. Zur Tendenz hier ein Auszug:

"§ 1 [Behördliche Erlaubnis]
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. "

Auf der oben angegebenen Site gibt es einige Hinweise zur Praxis.

Viele Grüße
Mathias Bigge

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LG Ulm stoppt illegale Rechtsberatung in Internet-Foren.

Günter Frhr. v. Gravenreuth
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